Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht
(Für nähere Informationen zu unseren Fachanwaltslehrgängen und Anmeldung bitte auf die jeweilige Stadt klicken)
31. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht | Leipzig | 22.03.2018 - 30.06.2018 |
32. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht | Dortmund | 04.10.2018 - 23.02.2019 |
} Einstieg auch nach Start des Lehrgangs möglich.
} Tausch von Lehrgangseinheiten sind wegen identischer, abgeschlossener Einheiten - im Rahmen der tatsächlich laufenden Lehrgänge - auch kurzfristig möglich
} Stornierung des Lehrgangs bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich
} Die erste Fortbildungsveranstaltung (Tagesseminar § 15 FAO 7,5 Nettozeitstunden) nach dem zukünftigen ARBER-Fachanwaltslehrgang ist kostenlos** – lediglich die Tagungspauschale des Veranstaltungshotels wird erhoben
Lehrgangsgebühr
Für Referendare: 1.390,00 Euro
Für Junganwälte | Assessoren: 1.890,00 Euro
Zulassung bzw. Examen zum Zeitpunkt der Anmeldung weniger als 4 Jahre zurückliegend
(Kopie derZulassung bzw. Examen bitte beifügen)
Für alle übrigen Rechtsanwälte/Juristen: 1.990,00 Euro
Alle Preise inkl. Skripten in digitaler Form
Skripte in Papierform können für 150,00 Euro einfach dazu gebucht werden
jeweils zzgl. 220,00 Euro einmalige Klausurgebühr

(alle Preise USt.-befreit)
Ratenzahlung à 3 Raten ohne Zusatzkosten möglich
Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt.
Unser Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse zur Erlangung des Titels "Fachanwalt für Verkehrsrecht" und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14d der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden. § 5 lit. k der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 160 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.