Erbrecht
| 39. Fachanwaltslehrgang Erbrecht | Leipzig | 30.09.2010 - 29.01.2011 |
| 41. Fachanwaltslehrgang Erbrecht | Bremen | 17.02.2011 - 18.06.2011 |
| 42. Fachanwaltslehrgang Erbrecht | München | 03.03.2011 - 25.06.2011 |
| 43. Fachanwaltslehrgang Erbrecht | Stuttgart | 31.03.2011 - 06.08.2011 |
Lehrgangsgebühr
1.880,00 € MwSt. für Referendare/innen; Assessoren/innen bzw. Junganwälte/innen mit
Examen bzw. Zulassung weniger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Anmeldung
2.180,00 € für alle übrigen Teilnehmer
jeweils zzgl. 200,00 € einmalige Klausurgebühr
alle Preise zzgl. ges. MwSt.

Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung
der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen
verlangt. Unser Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis
der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge
konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14f der Fach-
anwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangs-
einheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. m der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung
eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen. Weitere Details
entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.
Einstieg und Tausch von Lehrgangseinheiten in unserem Fachanwaltslehrgang sind wegen
identischer, abgeschlossener Einheiten aller unserer Fachanwaltslehrgänge jederzeit auch
kurzfristig möglich.


