Handels- und Gesellschaftsrecht
| 28. Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht | Stuttgart | 22.04.2010 - 16.10.2010 |
| 29. Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht | Bremen | 04.11.2010 - 26.02.2011 |
| 30. Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht | Leipzig | 03.03.2011 - 25.06.2011 |
| 31. Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht | Stuttgart | 17.03.2011 - 23.07.2011 |
| 32. Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht | München | 07.07.2011 - 26.11.2011 |
Lehrgangsgebühr
1.880,00 € für Referendare/innen; Assessoren/innen bzw. Junganwälte/innen mit Examen bzw. Zulassung weniger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Anmeldung
2.180,00 € für alle übrigen Teilnehmer
jeweils zzgl. 200,00 € einmalige Klausurgebühr
alle Preise zzgl. ges. MwSt.

Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt.
Unser Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14i der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. p der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.
Einstieg und Tausch von Lehrgangseinheiten in unserem Fachanwaltslehrgang sind wegen identischer, abgeschlossener Einheiten aller unserer Fachanwaltslehrgänge jederzeit auch kurzfristig möglich.


