Miet- und Wohnungseigentumsrecht
| 55. Fachanwaltslehrgang Miet- und WEG-Recht | München | 17.06.2010 - 11.12.2010 |
| 56. Fachanwaltslehrgang Miet- und WEG-Recht | Hannover | 16.09.2010 - 05.02.2011 |
| 57. Fachanwaltslehrgang Miet- und WEG-Recht | Frankfurt/M. | 23.09.2010 - 19.02.2011 |
| 58. Fachanwaltslehrgang Miet- und WEG-Recht | Dortmund | 04.11.2010 - 12.03.2011 |
| 59. Fachanwaltslehrgang Miet- und WEG-Recht | Bremen | 17.02.2011 - 18.06.2011 |
| 61. Fachanwaltslehrgang Miet- und WEG-Recht | Stuttgart | 31.03.2011 - 06.08.2011 |
| 62. Fachanwaltslehrgang Miet- und WEG-Recht | Leipzig | 26.05.2011 - 05.11.2011 |
Lehrgangsgebühr
1.750,00 € für Referendare/innen; Assessoren/innen bzw. Junganwälte/innen mit Examen bzw. Zulassung
weniger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Anmeldung
1.980,00 € für alle übrigen Teilnehmer
jeweils zzgl. 200,00 € einmalige Klausurgebühr
alle Preise zzgl. ges. MwSt.

Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis
besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt.Unser Fachanwalts-
lehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweisder besonderen
theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert auf der Grundlage der
Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14c der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden
theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag,
sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. j der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche
und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 120 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der
Fachanwaltsordnung.
Einstieg und Tausch von Lehrgangseinheiten in unserem Fachanwaltslehrgang sind wegen identischer,
abgeschlossener Einheiten aller unserer Fachanwaltslehrgänge jederzeit auch kurzfristig möglich.
Dieser Fachanwaltslehrgang ist als Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen.
Wenn Sie arbeitsuchend sind und die persönlichen Voraussetzungen für die Agentur für Arbeit erfüllen - können Sie unkompliziert eine Förderung des Kurses bei Ihrem Fallmanager (Agentur für Arbeit) beantragen.
Melden Sie dabei einfach unsere Maßnahmennummer (627-000302-08) und den entsprechenden Kurs gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit. Falls Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich für Auskünfte zur Verfügung!


