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Sozialrecht

38. Fachanwaltslehrgang SozialrechtStuttgart13.10.2011 - 03.03.2012
41. Fachanwaltslehrgang SozialrechtFrankfurt/M.31.05.2012 - 03.11.2012
42. Fachanwaltslehrgang SozialrechtLeipzig28.06.2012 - 15.12.2012
43. Fachanwaltslehrgang SozialrechtHamburg25.10.2012 - 06.04.2013
44. Fachanwaltslehrgang SozialrechtMünchen08.11.2012 - 23.03.2013
45. Fachanwaltslehrgang SozialrechtStuttgart15.11.2012 - 13.04.2013
lehrgangseinheiten_nur_donnerstag_bis_samstag_sonntag_frei

Lehrgangsgebühr
1.750,00 Euro für Referendare, Assessoren und Berufsanfänger bei Examen bzw. Zulassung von weniger als 3 Jahren bei Anmeldung

1.980,00 Euro für alle übrigen Teilnehmer

jeweils zzgl. 200,00 Euro einmalige Klausurgebührfruehbucherrabatt

alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt. - Ratenzahlung à 3 Raten ohne Zusatzkosten möglich

 

 
Verleihung des Fachanwaltstitels

Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt. Unser Fachanwaltslehrgang Sozialrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 11 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden. § 5 lit. d der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 60 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.

Einstieg und Tausch von Lehrgangseinheiten in unserem Fachanwaltslehrgang sind wegen identischer, abgeschlossener Einheiten aller unserer Fachanwaltslehrgänge jederzeit auch kurzfristig möglich.