Steuerrecht

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| 3. Fachanwaltslehrgang Steuerrecht | Dortmund | 19.04.2012 - 24.11.2012 |
| 4. Fachanwaltslehrgang Steuerrecht | Berlin | 06.09.2012 - 09.03.2013 |
| 5. Fachanwaltslehrgang Steuerrecht | Stuttgart | 04.10.2012 - 13.04.2013 |
Lehrgangsgebühr
2.600,00 Euro für Referendare, Assessoren und Berufsanfänger bei Examen bzw. Zulassung von weniger als 3 Jahren bei Anmeldung
2.880,00 Euro für alle übrigen Teilnehmer
jeweils zzgl. 200,00 Euro einmalige Klausurgebühr
alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt. - Ratenzahlung à 3 Raten ohne Zusatzkosten möglich
Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt.
Unser Fachanwaltslehrgang Steuerrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 9 der Fachanwaltsordnung und umfasst 160 Stunden theoretischen Unterrichts (120 Stunden Steuerrecht und 40 Stunden Buchführung und Bilanz), aufgeteilt auf 8 Lehrgangseinheiten à 3 Tage (7. LE umfasst 2 Tage), jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. b der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 50 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.
Einstieg und Tausch von Lehrgangseinheiten in unserem Fachanwaltslehrgang sind wegen identischer, abgeschlossener Einheiten aller unserer Fachanwaltslehrgänge jederzeit auch kurzfristig möglich.

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