Was uns wichtig ist:
Anmeldebegrenzung KEINE Massenveranstaltungen, sondern kleine Gruppen - so kann auf jede/n Teilnehmer/in individuell eingegangen werden
individuell und flexibel die einzelnen Lehrgangseinheiten sind in allen Städten identisch und daher austauschbar
kompetent qualifizierte und praxisorientierte Referentinnen und Referenten
Sonntags frei 6 abgeschlossene Lehrgangseinheiten (Donnerstag - Samstag)
Vereinbarung mit Kanzleitätigkeit Lehrgangseinheit 1 x im Monat
Fachgesprächstraining bei Bedarf trainieren wir Sie
Der besondere Service kostenlose Informationen über aktuelle Rechtsprechung per ARBER-Info (per E-Mail)
Strafrecht
| 7. Fachanwaltslehrgang Strafrecht | Stuttgart | 10.11.2011 - 24.03.2012 |
| 8. Fachanwaltslehrgang Strafrecht | Frankfurt/M. | 23.02.2012 - 30.06.2012 |
| 9. Fachanwaltslehrgang Strafrecht | Berlin | 29.03.2012 - 08.09.2012 |
| 10. Fachanwaltslehrgang Strafrecht | München | 25.10.2012 - 16.03.2013 |
Lehrgangsgebühr
1.750,00 Euro für Referendare, Assessoren und Berufsanfänger bei Examen bzw. Zulassung von weniger als 3 Jahren bei Anmeldung
1.980,00 Euro für alle übrigen Teilnehmer
jeweils zzgl. 200,00 Euro einmalige Klausurgebühr
alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt. - Ratenzahlung à 3 Raten ohne Zusatzkosten möglich
im Preis inbegriffen für jeden Teilnehmer zusätzlich:
"Das Handbuch des Fachanwalts - Strafrecht"
(Luchterhand, 5. Auflage 2012, 139,00 Euro)
Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt.
Unser Fachanwaltslehrgang Strafrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 13 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. f der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 60 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.
Einstieg und Tausch von Lehrgangseinheiten in unserem Fachanwaltslehrgang sind wegen identischer, abgeschlossener Einheiten aller unserer Fachanwaltslehrgänge jederzeit auch kurzfristig möglich.
*Bei Buchung im Aktionszeitraum vom 05.01. - 15.02.2012 erhalten Sie einen Sonderrabatt von 15% auf alle Seminare und Lehrgänge! Bitte beachten Sie, dass der Treue-Rabatt nicht mit anderen Rabatten kombinierbar ist.

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