Verkehrsrecht
| 50. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht | Dresden | 03.11.2011 - 03.03.2012 |
| 51. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht | Stuttgart | 22.03.2012 - 21.07.2012 |
| 52. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht | Dortmund | 31.05.2012 - 24.11.2012 |
| 53. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht | Bremen | 04.10.2012 - 02.03.2013 |
| 54. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht | Mannheim | 25.10.2012 - 16.03.2013 |
| 55. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht | Leipzig | 15.11.2012 - 04.05.2013 |
Lehrgangsgebühr
1.750,00 Euro für Referendare, Assessoren und Berufsanfänger bei Examen bzw. Zulassung von weniger als 3 Jahren bei Anmeldung
1.980,00 Euro für alle übrigen Teilnehmer
alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt. - Ratenzahlung à 3 Raten ohne Zusatzkosten möglich
Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt. Unser Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14d der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden. § 5 lit. k der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 160 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.
Einstieg und Tausch von Lehrgangseinheiten in unserem Fachanwaltslehrgang sind wegen identischer, abgeschlossener Einheiten aller unserer Fachanwaltslehrgänge jederzeit auch kurzfristig möglich.
*Bei Buchung im Aktionszeitraum vom 05.01. - 15.02.2012 erhalten Sie einen Sonderrabatt von 15% auf alle Seminare und Lehrgänge! Bitte beachten Sie, dass der Treue-Rabatt nicht mit anderen Rabatten kombinierbar ist.

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