Verkehrsrecht
| 43. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht | Dortmund | 22.04.2010 - 02.10.2010 |
| 44. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht | Hannover | 27.05.2010 - 23.10.2010 |
| 45. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht | Leipzig | 16.09.2010 - 29.01.2011 |
| 46. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht | Frankfurt/M. | 17.02.2011 - 25.06.2011 |
| 47. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht | München | 03.03.2011 - 30.07.2011 |
| 48. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht | Stuttgart | 17.03.2011 - 23.07.2011 |
| 49. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht | Dortmund | 05.05.2011 - 24.09.2011 |
Lehrgangsgebühr
1.750,00 € für Referendare/innen; Assessoren/innen bzw. Junganwälte/innen mit Examen
bzw. Zulassung weniger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Anmeldung
1.980,00 € für alle übrigen Teilnehmer
jeweils zzgl. 200,00 € einmalige Klausurgebühr
alle Preise zzgl. ges. MwSt.

Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung
der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen
verlangt.
Unser Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der
besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert
auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14d der Fachanwaltsordnung
und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangs-einheiten à 3 Tage,
jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. k der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung
eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 160 Fällen. Weitere Details
entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.
Einstieg und Tausch von Lehrgangseinheiten in unserem Fachanwaltslehrgang sind wegen
identischer, abgeschlossener Einheiten aller unserer Fachanwaltslehrgänge jederzeit auch
kurzfristig möglich.
Dieser Fachanwaltslehrgang ist als Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen.
Wenn Sie arbeitsuchend sind und die persönlichen Voraussetzungen für die Agentur für Arbeit erfüllen - können Sie unkompliziert eine Förderung des Kurses bei Ihrem Fallmanager (Agentur für Arbeit) beantragen.
Melden Sie dabei einfach unsere Maßnahmennummer (627-000302-08) und den entsprechenden Kurs gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit. Falls Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich für Auskünfte zur Verfügung!


