Was uns wichtig ist:

Anmeldebegrenzung
KEINE Massenveranstaltungen, sondern kleine Gruppen - so kann auf jede/n Teilnehmer/in individuell eingegangen werden

individuell und flexibel
die einzelnen Lehrgangseinheiten sind in allen Städten identisch und daher austauschbar

kompetent
qualifizierte und praxisorientierte Referentinnen und Referenten

Sonntags frei
6 abgeschlossene Lehrgangseinheiten (Donnerstag - Samstag)

Vereinbarung mit Kanzleitätigkeit Lehrgangseinheit 1 x im Monat

Fachgesprächstraining bei Bedarf trainieren wir Sie

Der besondere Service kostenlose Informationen über aktuelle Rechtsprechung per ARBER-Info (per E-Mail)

 

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Verwaltungsrecht

1. Fachanwaltslehrgang VerwaltungsrechtLeipzig18.03.2010 - 11.09.2010
2. Fachanwaltslehrgang VerwaltungsrechtStuttgart15.04.2010 - 04.09.2010
3. Fachanwaltslehrgang VerwaltungsrechtMünchen07.10.2010 - 05.02.2011
4. Fachanwaltslehrgang VerwaltungsrechtDortmund04.11.2010 - 26.02.2011
5. Fachanwaltslehrgang VerwaltungsrechtLeipzig03.03.2011 - 25.06.2011
6. Fachanwaltslehrgang VerwaltungsrechtStuttgart17.03.2011 - 23.07.2011
7. Fachanwaltslehrgang VerwaltungsrechtHamburg19.05.2011 - 12.11.2011

einklinker so frei_internet_kleinLehrgangsgebühr

1.750,00 € für Referendare/innen; Assessoren/innen bzw. Junganwälte/innen mit Examen bzw. Zulassung weniger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Anmeldung

1.980,00 € für alle übrigen Teilnehmer

jeweils zzgl. 200,00 € einmalige Klausurgebühr

alle Preise zzgl. ges. MwSt.Handbuch_des_Fachwanwalts_Verwaltungsrecht

im Preis inbegriffen für jeden Teilnehmer zusätzlich:
"Das Handbuch des Fachanwalts Verwaltungsrecht"
(Luchterhand, 1. Auflage 2009, 138,-€)

Einklinker_Rabatt_Internet

 

 

 

Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt.
Unser Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 8 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. a der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.

Einstieg und Tausch von Lehrgangseinheiten in unserem Fachanwaltslehrgang sind wegen identischer, abgeschlossener Einheiten aller unserer Fachanwaltslehrgänge jederzeit auch kurzfristig möglich.