Was uns wichtig ist:
Anmeldebegrenzung
KEINE Massenveranstaltungen, sondern kleine Gruppen - so kann auf jede/n Teilnehmer/in individuell eingegangen werden
individuell und flexibel
die einzelnen Lehrgangseinheiten sind in allen Städten identisch und daher austauschbar
kompetent
qualifizierte und praxisorientierte Referentinnen und Referenten
Sonntags frei
6 abgeschlossene Lehrgangseinheiten (Donnerstag - Samstag)
Vereinbarung mit Kanzleitätigkeit Lehrgangseinheit 1 x im Monat
Fachgesprächstraining bei Bedarf trainieren wir Sie
Der besondere Service kostenlose Informationen über aktuelle Rechtsprechung per ARBER-Info (per E-Mail)
Verwaltungsrecht
| 1. Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht | Leipzig | 18.03.2010 - 11.09.2010 |
| 2. Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht | Stuttgart | 15.04.2010 - 04.09.2010 |
| 3. Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht | München | 07.10.2010 - 05.02.2011 |
| 4. Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht | Dortmund | 04.11.2010 - 26.02.2011 |
| 5. Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht | Leipzig | 03.03.2011 - 25.06.2011 |
| 6. Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht | Stuttgart | 17.03.2011 - 23.07.2011 |
| 7. Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht | Hamburg | 19.05.2011 - 12.11.2011 |
Lehrgangsgebühr1.750,00 € für Referendare/innen; Assessoren/innen bzw. Junganwälte/innen mit Examen bzw. Zulassung weniger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Anmeldung
1.980,00 € für alle übrigen Teilnehmer
jeweils zzgl. 200,00 € einmalige Klausurgebühr
alle Preise zzgl. ges. MwSt.
"Das Handbuch des Fachanwalts Verwaltungsrecht"
(Luchterhand, 1. Auflage 2009, 138,-€)

Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt.
Unser Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 8 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. a der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.
Einstieg und Tausch von Lehrgangseinheiten in unserem Fachanwaltslehrgang sind wegen identischer, abgeschlossener Einheiten aller unserer Fachanwaltslehrgänge jederzeit auch kurzfristig möglich.


