Berufsbegleitender Masterstudiengang Medizinrecht
Lehrinhalte des Kompaktmoduls:
Teil 1:
Teil 2:
Teil 3:
In dem weiterbildenden und berufsbegleitenden Masterstudiengang Medizinrecht sind die für den Fachanwalt Medizinrecht erforderlichen besonderen theoretischen Kenntnisse grundsätzlich voll integriert.
Juristen/Juristinnen, die aber bereits einen Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert haben oder noch absolvieren, können sich diesen im Rahmen des Studiums für die Module M8, M9 sowie M11-M13 anerkennen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass sie zusätzlich das Kompaktmodul belegen. Denn die Module des Masterstudiengangs gehen inhaltlich noch einmal über die nach der FAO erforderlichen Themen hinaus.
Diese zusätzlichen Inhalte können Sie kompakt in 5 Einheiten á 3 Stunden online im virtuellen Vorlesungssaal (i.d.R. nachmittags von 17:00 – 20:00 Uhr) ergänzend zu Ihrem Fachanwaltslehrgang belegen.
Nach Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs und des Kompaktmoduls müssen im Masterstudiengang dann regelmäßig nur noch zwei weitere Module belegt und natürlich die Masterarbeit geschrieben werden, um den akademischen Titel Master of Laws (LL.M.) zu erhalten.
Juristen/Juristinnen ohne Fachanwaltslehrgang können wählen, ob sie die Themen der FAO unmittelbar im LL.M.-Studiengang belegen oder aber einen Fachanwaltslehrgang an einem beliebigen Standort der ARBER|seminare besuchen. Im letzteren Falle belegen auch sie ergänzend das Kompaktmodul.
Nähere Informationen zum Master-Studium LL.M. Medizinrecht finden Sie
Alle weiteren Infos zu unseren Masterstudiengängen (LL.M.) finden Sie auf www.arber-campus.de.
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