Korruption im Gesundheitswesen (TS402 Leipzig 23)
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Im Seminar werden die Untiefen des Umganges mit den Antikorruptionsvorschriften im Gesundheitswesen, ihre wesentlichen Inhalte und aktuelle Entwicklungen diskutiert.
Schwerpunkt bildet der Umgang mit ihnen in der Gestaltung von Verträgen und Kooperationen.
Das Seminar ist praxisorientiert und geht nicht nur auf die §§ 299a, b, 300 StGB, sondern insbesondere auch auf § 128 SGB V und die berufsrechtlichen Vorschriften ein.
Wir empfehlen das passende Kombiseminar "Arzthaftungsrecht aktuell" zu buchen, um die gesamte Bandbreite der Thematik erfassen zu können und von unserem Kombirabatt zu profitieren.
Selbstverständlich können diese auch unabhängig voneinander gebucht werden.
Dr. Dr. Thomas Ruppel, RA
Fachanwälte/innen für Handels- und Gesellschaftsrecht bzw. Medizinrecht bzw. Strafrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in den genannten Fachrichtungen befassen.
Rechtsanwälte auf Leistungserbringerseite (insb. Fachanwälte für Medizinrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Strafrecht) und alle Juristen, die ärztliche Kooperationen gestalten und bewerten.
je 395,00 Euro zzgl. ges. USt,
inkl. Mittagessen u. Seminarunterlagen
Alle Preise vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Änderungen hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht.
Unser Tipp: Kombinieren Sie Ihre § 15 FAO-Seminare nach Ihren Bedürfnissen! Sie erhalten für die Buchung des 2. Seminars auf dieses einen Rabatt von 15%** und ab dem 3. Seminar auf dieses und die folgenden sogar 30%** - egal in welchem Fachbereich d.h. wenn Sie Online-Seminare aus mehreren Fachbereichen buchen, können Sie diese natürlich kombinieren.
Frau Marion Herkert
Tel.: 07066 - 90 08 28
Mail: m.herkert@arber-seminare.de
Fortbildung
15 Min. Kaffeepause
10:45 Uhr - 12:30 Uhr
1 Std. Mittagspause
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
15 Min. Kaffeepause
15:45 Uhr - 17:30 Uhr
Wussten Sie schon? Bei ARBER-Seminare können Sie jetzt auch § 15 FAO-Präsenz-Seminare fördern lassen und sich somit 30% oder sogar 70% (wenn Sie über 55 Jahre alt sind) Ihrer Fortbildung bezuschussen lassen.
Voraussetzung: Wohnort oder Arbeitsplatz oder Unternehmenssitz in Baden-Württemberg.