Update SGB IV - E-Learning (TS535s E-Learning 21)
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Das SGB IV ist in der Praxis immer wieder Grundlage für verschiedene Auseinandersetzungen und Ausgangspunkt für weitere Rechtsfragen – beispielsweise für Fragen „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ sowie von arbeitsrechtlichen Rückforderungsansprüchen bei nicht selbständiger Tätigkeit.
Im Rahmen dieser Fortbildung sollen die Grundlagen des SGB IV wiederholt und aufbereitet werden, um dann auf die aktuellen Probleme effektiv eingehen zu können.
Sowohl Sozial- als auch Arbeitsrechtler sollen sensibilisiert werden, diese Aspekte bei der Beratung einzusetzen.
Der Referent wird aktuelle Entscheidungen rund um das SGB IV und damit im Zusammenhang stehender Bereiche erörtern.
99,00 Euro zzgl. ges. USt, inkl. Bereitstellung des eLearning-Moduls Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Tests inkl. Auswertung, Digitale Seminarunterlagen
Nach Zusendung der eLearning-Zugangsdaten ist eine Stornierung des Moduls nicht mehr möglich - wir bitte um Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie, dass wir für unser Produkt "eLearning | Selbststudium" keine Kombi- bzw. Frühbucherrabatte anbieten können.
Frau Iris Mayerle
Tel.: 07066 - 90 08 35
Mail: i.mayerle@arber-seminare.de
Fortbildung
Nach Buchung unseres Selbststudium-Moduls nach § 15 FAO erhalten Sie einen eLearning-Zugang. (Bitte beachten Sie, dass wir hier einige Zeit zur internen Bearbeitung benötigen)
Hier können Sie dann in Ruhe jederzeit zu Ihrem selbstgewählten Zeitpunkt einen Online-Vortrag in Form eines Videos bzw. einer Präsentation anschauen. Wenn Sie sich bereit und sicher fühlen, können Sie dann (innerhalb von 12 Wochen - auch zu Ihrer selbstgewählten Zeit) die Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Tests durchführen.
Nach erfolgreicher Absolvierung dieser Kontrolle erhalten Sie eine Bescheinigung für das Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO über 2,5 Nettozeitstunden.
Diese Fortbildung ist jederzeit und unabhängig von eine Teilnehmerzahl möglich.
Gemäß § 15 Abs. 4 FAO können Sie max. 5 Nettozeitstunden als Selbststudium anerkannt bekommen.
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