Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Kindschaftsrecht - Einwilligung in Corona-Schutzimpfung

1. Auch bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung bei einem fast 16-jährigen Kind i. S. des § 630d BGB bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern. Können diese sich in dieser Frage nicht einigen, ist eine Entscheidung nach § 1628 BGB herbeizuführen. 

2. Die Entscheidung über die Durchführung der Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ist bei einer vorhandenen Empfehlung der Impfung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) und bei einem die Impfung befürwortenden Kindeswillen auf denjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung befürwortet.

 

 

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31.10.2021

Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Urteil/Beschluss vom 17.08.2021
Aktenzeichen: 6 UF 120/21

Sonstiges

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Quelle

§§ 1626, 1628 BGB

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

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