Hier finden Sie die aktuelle (Fassung vom 01.10.2023) Fachanwaltsordnung zum Downloaden.
Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer, der der Rechtsanwalt* (Antragsteller) angehört, nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.
Hierzu haben die jeweiligen Rechtsanwaltskammern gem. § 17 FAO sogenannte Fachausschüsse gebildet. Diese Fachausschüsse prüfen den Antrag des Rechtsanwaltes auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung und geben ein Votum gegenüber dem Vorstand der jeweiligen Rechtsanwaltskammer ab. Die endgültige Entscheidung trifft der Vorstand der jeweiligen Rechtsanwaltskammer (§ 24 FAO).
Gem. § 43 c Abs. 1 S. 3 BRAO ist das Führen von maximal bis zu drei Fachanwaltstiteln möglich.
Es werden als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse in der Regel die Teilnahme an einem anwaltsspezifischen Lehrgang und mindestens drei bestandenen Leistungskontrollen gefordert. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss mindestens 120 Zeitstunden (Ausnahme: im Fachgebiet Steuerrecht kommen noch 40 Zeitstunden für Buchhaltung und Bilanzwesen sowie im Fachgebiet Insolvenzrecht 60 Zeitstunden für betriebswirtschaftliche Grundlagen hinzu) betragen.
Zusätzlich darf die Gesamtdauer der bestandenen Leistungskontrollen 15 Zeitstunden nicht unterschreiten. Die erfolgreiche Teilnahme am Fachanwalts-Lehrgang wird in der Regel durch die Vorlage eines Zeugnisses / Zertifikates bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen.
Der Nachweis muss folgende Angaben enthalten:
Ausnahme: Von der Teilnahme an einem Fachanwalts-Lehrgang kann nur abgesehen werden, wenn besondere theoretische Kenntnisse nachgewiesen werden, die dem im jeweiligen Fachanwalts-Lehrgang zu vermittelnden Wissen entsprechen (§ 4 Abs. 3 FAO). Vorzulegen sind Zeugnisse, Bescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen.
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt gem. § 5 Abs. 1 FAO voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung die Fälle, die für die jeweiligen Fachgebiete bestimmt sind, als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat. Einige Rechtsanwaltskammern (u.a. RAK Berlin, RAK München, RAK Sachsen, RAK Stuttgart) haben auf ihrer Homepage Merkblätter mit Mustern für die Falllisten hinterlegt.
Gem. § 6 Abs. 3 FAO sind zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 5 FAO Falllisten vorzulegen, die regelmäßig folgende Angaben enthalten müssen:
Bei nicht sofortiger Antragstellung:
§ 4 Abs. 2 FAO
Wird der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft nicht in dem Kalenderjahr gestellt, in dem der Lehrgang begonnen hat, ist ab diesem Jahr Fortbildung in Art und Umfang von § 15 FAO nachzuweisen. Lehrgangszeiten sind anzurechnen.
theoretische Kenntnisse (§§ 4, 4a und 6 FAO) und praktische Kenntnisse (§§ 5 und 6 Abs. 3 FAO).
Unser Fachanwalts-Lehrgang Arbeitsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 10 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. Abs. 1 c der Fachanwaltsordnung verlangt zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung Eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 100 Fällen.
Unser Fachanwalts-Lehrgang Bau-Architektenrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und umfasst 120 Stunden theoretischen Kenntnisse Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. Abs. 1 l der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung Eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.
Unser Fachanwalts-Lehrgang Erbrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14f der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. Abs. 1 m der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.
Unser Fachanwalts-Lehrgang Familienrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 12 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. Abs. 1 e der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 120 Fällen.
Unser Fachanwalts-Lehrgang Handels- Gesellschaftsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und umfasst 120 Stunden theoretischen Kenntnisse Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. Abs. 1 p der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.
Unser Fachanwalts-Lehrgang Internationales Wirtschaftsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und umfasst 120 Stunden theoretischen Kenntnisse Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 Abs. 1 lit. u der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 50 Fälle.
Unser Fachanwalts-Lehrgang Medizinrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14b der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. Abs. 1 i der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 60 Fällen.
Unser Fachanwalts-Lehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. Abs. 1 j der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 120 Fällen.
Unser Fachanwalts-Lehrgang Sozialrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 11 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. Abs. 1 d der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 60 Fällen.
Unser Fachanwalts-Lehrgang Steuerrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 9 der Fachanwaltsordnung und umfasst 160 Stunden theoretischen Unterricht (120 Stunden Steuerrecht und 40 Stunden Buchführung und Bilanz), aufgeteilt auf 8 Lehrgangseinheiten à 3 Tage (7. LE umfasst 2 Tage), i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. Abs. 1 b der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 50 Fällen.
Unser Fachanwalts-Lehrgang Strafrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 13 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. Abs. 1 f der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 60 Fällen.
Unser Fachanwalts-Lehrgang Vergaberecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14o der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. Abs. 1 v der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 40 Fällen.
Unser Fachanwalts-Lehrgang Verkehrsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14d der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. Abs. 1 k der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 160 Fällen.
Unser Fachanwalts-Lehrgang Verwaltungsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 8 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. Abs. 1 a der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.
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