Wie werde ich Fachanwalt?

Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung:

 

  • dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§ 3 FAO)
  • Antragstellung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer (§ 22 FAO)
  • Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse (§§ 4, 4a und 6 FAO)
  • Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen (§§ 5 und 6 Abs. 3 FAO) - Genaue Fallanzahlen siehe in der unten stehende Auflistung
  • ggf. Fachgespräch (§ 7 FAO)
Fachanwaltsordnung

 

Hier finden Sie die aktuelle (Fassung vom 01.10.2023) Fachanwaltsordnung zum Downloaden.

 

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Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer, der der Rechtsanwalt* (Antragsteller) angehört, nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.

Hierzu haben die jeweiligen Rechtsanwaltskammern gem. § 17 FAO sogenannte Fachausschüsse gebildet. Diese Fachausschüsse prüfen den Antrag des Rechtsanwaltes auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung und geben ein Votum gegenüber dem Vorstand der jeweiligen Rechtsanwaltskammer ab. Die endgültige Entscheidung trifft der Vorstand der jeweiligen Rechtsanwaltskammer (§ 24 FAO).
Gem. § 43 c Abs. 1 S. 3 BRAO ist das Führen von maximal bis zu drei Fachanwaltstiteln möglich.

1. Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse
(§§ 4, 4a und 6 FAO):

 

Es werden als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse in der Regel die Teilnahme an einem anwaltsspezifischen Lehrgang und mindestens drei bestandenen Leistungskontrollen gefordert. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss mindestens 120 Zeitstunden (Ausnahme: im Fachgebiet Steuerrecht kommen noch 40 Zeitstunden für Buchhaltung und Bilanzwesen sowie im Fachgebiet Insolvenzrecht 60 Zeitstunden für betriebswirtschaftliche Grundlagen hinzu) betragen.

 

Zusätzlich darf die Gesamtdauer der bestandenen Leistungskontrollen 15 Zeitstunden nicht unterschreiten. Die erfolgreiche Teilnahme am Fachanwalts-Lehrgang wird in der Regel durch die Vorlage eines Zeugnisses / Zertifikates bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen.

 

Der Nachweis muss folgende Angaben enthalten:

  • Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 4 Abs. 1 und 4a FAO
  • Ort, Umfang, Dozenten und Unterrichtung über alle das Fachgebiet in § 2 Abs. 3 FAO, §§ 8 – 14 m FAO betreffender Bereiche
  • Aufsichtsarbeiten und ihre Bewertung

 

Ausnahme: Von der Teilnahme an einem Fachanwalts-Lehrgang kann nur abgesehen werden, wenn besondere theoretische Kenntnisse nachgewiesen werden, die dem im jeweiligen Fachanwalts-Lehrgang zu vermittelnden Wissen entsprechen (§ 4 Abs. 3 FAO). Vorzulegen sind Zeugnisse, Bescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen.

2. Nachweis besonderer praktischer Kenntnisse
(§§ 5 und 6 Abs. 3 FAO):

 

Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt gem. § 5 Abs. 1 FAO voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung die Fälle, die für die jeweiligen Fachgebiete bestimmt sind, als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat. Einige Rechtsanwaltskammern (u.a. RAK Berlin, RAK München, RAK Sachsen, RAK Stuttgart) haben auf ihrer Homepage Merkblätter mit Mustern für die Falllisten hinterlegt.

 

Gem. § 6 Abs. 3 FAO sind zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 5 FAO Falllisten vorzulegen, die regelmäßig folgende Angaben enthalten müssen:

 

  • Aktenzeichen
  • Gegenstand
  • Zeitraum
  • Art und Umfang der Tätigkeit
  • Stand des Verfahrens
  • Ferner sind auf Verlangen des Fachausschusses anonymisierte Arbeitsproben vorzulegen.

 

Bei nicht sofortiger Antragstellung:
§ 4 Abs. 2 FAO
Wird der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft nicht in dem Kalenderjahr gestellt, in dem der Lehrgang begonnen hat, ist ab diesem Jahr Fortbildung in Art und Umfang von § 15 FAO nachzuweisen. Lehrgangszeiten sind anzurechnen.

Informationen zu unseren Fachanwalts-Lehrgängen

theoretische Kenntnisse (§§ 4, 4a und 6 FAO) und praktische Kenntnisse (§§ 5 und 6 Abs. 3 FAO).

Arbeitsrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Arbeitsrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Arbeitsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 10 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Arbeitsrecht

§ 5 lit. Abs. 1 c der Fachanwaltsordnung verlangt zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung Eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 100 Fällen.

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Bau- und Architektenrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Bau- u. Architektenrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Bau-Architektenrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und umfasst 120 Stunden theoretischen Kenntnisse Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Bau- u. Architektenrecht

§ 5 lit. Abs. 1 l der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung Eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.

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Erbrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Erbrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Erbrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14f der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Erbrecht

§ 5 lit. Abs. 1 m der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.

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Familienrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Familienrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Familienrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 12 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Familienrecht

§ 5 lit. Abs. 1 e der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 120 Fällen.

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Handels- u. Gesellschaftsrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Handels- Gesellschaftsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und umfasst 120 Stunden theoretischen Kenntnisse Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Handels- u. Gesellschaftsrecht

§ 5 lit. Abs. 1 p der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.

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Internationales Wirtschaftsrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Internationales Wirtschaftsrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Internationales Wirtschaftsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und umfasst 120 Stunden theoretischen Kenntnisse Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Internationales Wirtschaftsrecht

§ 5 Abs. 1 lit. u der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 50 Fälle.

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Medizinrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Medizinrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Medizinrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14b der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Medizinrecht

§ 5 lit. Abs. 1 i der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 60 Fällen.

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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Miet- u. Wohnungseigentumsrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Miet- u. Wohnungseigentumsrecht

§ 5 lit. Abs. 1 j der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 120 Fällen.

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Sozialrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Sozialrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Sozialrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 11 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Sozialrecht

§ 5 lit. Abs. 1 d der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 60 Fällen.

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Steuerrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Steuerrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Steuerrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 9 der Fachanwaltsordnung und umfasst 160 Stunden theoretischen Unterricht (120 Stunden Steuerrecht und 40 Stunden Buchführung und Bilanz), aufgeteilt auf 8 Lehrgangseinheiten à 3 Tage (7. LE umfasst 2 Tage), i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Steuerrecht

§ 5 lit. Abs. 1 b der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 50 Fällen.

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Strafrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Strafrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Strafrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 13 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Strafrecht

§ 5 lit. Abs. 1 f der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 60 Fällen.

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Vergaberecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Vergaberecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Vergaberecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14o der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Vergaberecht

§ 5 lit. Abs. 1 v der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 40 Fällen.

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Verkehrsrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Verkehrsrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Verkehrsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14d der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Verkehrsrecht

§ 5 lit. Abs. 1 k der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 160 Fällen.

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Verwaltungsrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Verwaltungsrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Verwaltungsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 8 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Verwaltungsrecht

§ 5 lit. Abs. 1 a der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.

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