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Fortbildungen für Juristen - 
zeitgemäß und inhaltsstark

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Sommerzeit bei ARBER

➜ ab 27.07.2026 bis 21.08.2026 angepasste telefonische Erreichbarkeit

Wir machen KEINE Sommerpause - haben jedoch unsere telefonische Erreichbarkeit an die Urlaubszeit angepasst:

 

Ab 27.07.2026 bis 21.08.2026 erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr.

 

In dringenden Fällen können Sie uns jederzeit per E-Mail unter kontakt@arber-seminare.de erreichen – diese Nachrichten werden auch außerhalb der Telefonzeiten gelesen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Zusätzliches Präsenzseminar im Familienrecht nach § 15 FAO

➜ Aufgrund zahlreicher Nachfragen haben wir unser Fortbildungsangebot im Familienrecht um ein weiteres Präsenzseminar nach § 15 FAO erweiter

Das Seminar Aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht – Schwerpunkt: Unterhaltsrecht vermittelt einen praxisnahen Überblick über die neuesten Entscheidungen – insbesondere des Bundesgerichtshofs – zum Unterhaltsrecht sowie zu ausgewählten Fragestellungen des Sorge- und Umgangsrechts.

 

Die § 15 FAO-Fortbildung im Familienrecht richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht und bietet neben aktuellen fachlichen Impulsen auch die Möglichkeit zum persönlichen Austausch mit Referierenden und Kolleginnen und Kollegen vor Ort.

 

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➜ § 15 FAO Fortbildungen Präsenz-Seminare u./o. Online-Seminare

ARBER auf einen Blick

ARBER|seminare ist ein Spezialist für Fortbildungen im Juristischen Bereich: Fachanwaltslehrgänge, § 15 FAO-Fortbildungen und Mitarbeiterseminare. Wir bieten Präsenz-Seminare, Online-Seminare, Selbststudium-Module an. Daneben bieten wir in Bildungskooperationen jetzt den Masterstudiengang Master of Laws (LL.M.) an.

Seminare und Fortbildungen im Fokus

Fachanwaltslehrgänge | § 15 FAO-Seminare | Online-Mitarbeiterseminare

 

Fortbildungen mit Durchführungsgarantien finden definitiv statt (ausgenommen wir werden durch gesetzliche/behördliche Vorgaben, anderweitige Quarantänebestimmungen, kurzfristiger Absage des Referenten oder höherer Gewalt an der Durchführung gehindert).

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich aber selbstverständlich immer auf Personen jeden Geschlechts.

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