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Sichern Sie sich Ihren Platz in einem unserer § 15-FAO-Fortbildungen.
Arbeitsrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Bau- und Architektenrecht | Erbrecht | Familienrecht | Gewerblicher Rechtsschutz | Handels- und Gesellschaftsrecht | IT-Recht | Insolvenzrecht | Internationales Wirtschaftsrecht | Medizinrecht | Miet- und Wohnungseigentumsrecht | Sozialrecht | Sportrecht | Steuerrecht | Strafrecht | Vergaberecht | Verkehrsrecht | Versicherungsrecht | Verwaltungsrecht
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➜ Online-Seminar nach § 15 FAO - Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Informationstechnologierecht, Strafrecht, Urheber- und Medienrecht (jeweils 2 Std.)
Lassen Sie sich von unserem Spezialisten Daniel Scheibner, FA f. StrafR direkt informieren.
Seit ChatGPT eröffnen sich Einsatzmöglichkeiten generativer Künstlicher Intelligenz (KI) in vielen Bereichen des Lebens – und des Rechts. Nicht nur durch ChatGPT.
➜ Die Bewerbungsphase für das SoSe 24 startet ab dem 15.11.2023.
Wir freuen uns schon jetzt auf unsere neuen Studierende in den Fachbereichen:
Wir laden Sie herzlich zu einem unserer Info-Lunches jeden 2.ten Mittwoch im Monat um 12:30 Uhr ein! Mehr Info dazu hier.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Schreiben Sie uns: info@arber-campus.de oder rufen Sie direkt an +49 (30) 28 69 21 29.
ARBER|seminare ist ein Spezialist für Fortbildungen im Juristischen Bereich: Fachanwaltslehrgänge, § 15 FAO-Fortbildungen und Mitarbeiterseminare. Wir bieten Präsenz-Seminare, Online-Seminare, Selbststudium-Module an. Daneben bieten wir in Bildungskooperationen jetzt den Masterstudiengang Master of Laws (LL.M.) an.
Fachanwaltslehrgänge | § 15 FAO-Seminare | Online-Mitarbeiterseminare
Fortbildungen mit Durchführungsgarantien finden definitiv statt (ausgenommen wir werden durch gesetzliche/behördliche Vorgaben, anderweitige Quarantänebestimmungen, kurzfristiger Absage des Referenten oder höherer Gewalt an der Durchführung gehindert).
Passende Fortbildungen und Seminare nach § 15 FAO in Ihrem Fachbereich
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich aber selbstverständlich immer auf Personen jeden Geschlechts.
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