§ 15 FAO-Seminare
und praxisnah vertiefen
Durch unsere über 20jährige Erfahrung wissen wir, was ein Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin braucht um schnell, zeitgemäß und trotzdem inhaltsstark seine/ihre § 15 FAO Fortbildung zu absolvieren.
Suchen Sie sich Ihre persönliche § 15 FAO Fortbildung nach Ihren Bedürfnissen, Lebenslage und Interessenschwerpunkten innerhalb Ihres Fachbereiches zusammen.
Sie haben eine Auswahl in über 340 Seminare jährlich und momentan 20 Fachbereichen. Die Seminarinhalte werden jedes Jahr neu von unseren Referenten* über- bzw. neu-erarbeitet und orientieren sich grundsätzlich an den aktuellen Rechtsprechungen und neuen Gesetzgebungen.
Wir wollen nicht, dass Sie mit unseren Seminaren die Anforderung des § 15 FAO einfach nur erfüllen, wir wollen, dass unsere Seminare eine Bereicherung für Ihr tägliches Berufsleben sind und Ihren Erfolg vervielfachen und Sie Ihr neu erworbenes Wissen in der täglichen Praxis einsetzen können. Und wer weiß besser als Sie selber, welche Themen für Ihrem Erfolg vertieft werden müssen und welche Forbildungsart Ihrer Lebenslage momentan am ehesten entspricht.
Kombinieren Sie Ihre § 15 FAO-Seminare nach Ihren Bedürfnissen. Sie erhalten für die Buchung des 2. Seminars auf dieses einen Rabatt von 15%** und ab dem 3. Seminar auf diese jeweils sogar 30%** – egal in welchem Fachbereich – und egal, ob Präsenzseminare oder ONLINE-Seminare.
Zusätzlich gewähren wir 5% Frühbucher-Rabatt bei Anmeldung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn – es gilt der Eingang einer verbindlichen Anmeldung.
Bitte haben Sie dafür Verständniss, dass wir für unsere eLearning//Selbststudium-Module keine Rabatte gewähren können.
2. Seminar 15%**
3. Seminar und alle Folgenden 30%**
Passende Fortbildungen und Seminare nach § 15 FAO in Ihrem Fachbereich
Fachanwaltslehrgänge | § 15 FAO-Seminare | Online-Mitarbeiterseminare
Fortbildungen mit Durchführungsgarantien finden definitiv statt (ausgenommen wir werden durch gesetzliche/behördliche Vorgaben, anderweitige Quarantänebestimmungen, kurzfristiger Absage des Referenten oder höherer Gewalt an der Durchführung gehindert).
Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen und Seminaren nach § 15 FAO.
Alle § 15 FAO Fortbildungsseminare finden Sie hier.
ARBER|seminare bietet in 7,5 Nettozeitstunden geballtes Fachwissen in gewohnter Präsenzanwesenheit und vor allem in kleinen Gruppen. Mit nur 2 Präsenzseminaren haben Sie Ihr Jahressoll erfüllt, um den Fachanwalts-Titel weiter zu führen bzw. Ihren Fachanwalts-Lehrgang nicht verfallen zu lassen (wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben).
Durch unsere über 20jährige Erfahrung wissen wir, was ein Fachanwalt (m/w/d) braucht um schnell, zeitgemäß und trotzdem inhaltsstark seine § 15 FAO Fortbildung zu absolvieren.
Hier können Sie Ihre Kontakte vor Ort pflegen und in unseren kleinen Gruppen für die direkte Interaktion mit dem Referenten nutzen.
Profitieren Sie von der Kombimöglichkeit mit unseren Online-Seminaren nach § 15 FAO:
Idealerweise können Sie einen Teil Ihrer Fortbildungspflicht als Präsenzseminar - und damit mit dem Austausch vor Ort - und einen Teil als Online-Seminare nach § 15 FAO - und damit mit dem Kosten- bzw. Zeit-Ersparniss - absolvieren.
Somit nutzen Sie alle Vorteile der jeweiligen Fortbildungsart.
Wir streben keine Massenveranstaltungen an - Unser Ziel ist es, dass Sie als Teilnehmer möglichst viel in die Praxis mitnehmen können und nicht mit Wissen überschüttet werden. Profitieren Sie durch die übersichtliche Gruppenstärke! Fragen und Diskussionen sind ausdrücklich erwünscht!
Unsere Präsenz-Seminare werden überwiegend freitags und samstags veranstaltet, um für unsere Teilnehmer eine hochgradige Flexibilität in Beruf und Freizeit zu ermöglichen.
Unsere Referenten und Referentinnen kommen i.d.R direkt aus der Praxis und wissen als aktive Fachanwälte/Steuerberater/Richter (m/w/d) genau, welche theoretischen und praktischen Kenntnisse Sie benötigen.
In der Regel bieten wir unsere Präsenzseminare an deutschlandweit geografisch verteilten Seminarorten an. Somit ist auch bestimmt ein Seminarort in Ihrer Nähe.
In unserer Suchmaske können Sie schnell und bequem Ihre Wunschkombination - Stadt und Fachbereich - suchen.
Sie können Ihre Fortbildungen ortsunabhängig - d.h. z.B. von zu Hause oder Ihrem Büro aus absolvieren und sparen Fahrt- und Übernachtungskosten - alles was Sie brauchen, ist eine schnelle und stabile Internetverbindung und natürlich eine Lautsprecherfunktion. Optimalerweise wäre auch ein Head-Set hilfreich - aber nicht unbedingt erforderlich.
Durch unsere über 20jährige Erfahrung wissen wir, was ein Fachanwalt (m/w/d) braucht um schnell, zeitgemäß und trotzdem inhaltsstark seine § 15 FAO Fortbildung zu absolvieren.
Alles was Sie brauchen, ist eine schnelle und stabile Internetverbindung und natürlich eine Lautsprecherfunktion. Optimalerweise wäre auch ein Head-Set hilfreich - aber nicht unbedingt erforderlich.
Zur Durchführung unserer Online-Seminare nutzen wir „Cisco Webex“.
Die Anwendung funktioniert auf jedem handelsüblichen PC, Laptop oder Mac. Darüber hinaus können Sie auch mit Ihrem Tablet oder Smartphone an dem Online-Seminar teilnehmen. Bitte installieren Sie dafür vorher die entsprechende App aus dem Apple Appstore bzw. dem Google Play Store „Cisco Webex Meetings“.
ARBER|seminare führt ONLINE-Seminare in der derzeitigen Form schon seit 2015 durch.
Unsere mehrjährige Erfahrung in der Ausrichtung von § 15 FAO Online-Seminaren bietet Ihnen die Sicherheit, dass diese Seminare auch von den zuständigen Rechtsanwaltskammern anerkannt werden; so sorgen wir für die von der FAO geforderte Interaktion und erbringen auch den Nachweis der durchgängigen Teilnahme.
Seit 2010 wurde § 15 der Fachanwaltsordnung geändert. Seither heißt es dort (in Abs. 1 S. 2) zu Online-Seminaren:
…„Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, muss die Möglichkeit der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden.“…
Somit ist klargestellt, dass internetbasierte Fortbildungen grundsätzlich anerkennungsfähig sind - und zwar alle 15 Stunden.
Unsere Mitarbeiter-Online-Seminare und Berufsrecht-Online-Seminare sind i.d.R. nicht nach § 15 FAO anerkennungsfähig.
Ja. Sie können ALL Ihre Stunden über unsere § 15 FAO-Online-Seminare absolvieren. Siehe § 15 Abs. 1 S.2 FAO
Unsere Online-Seminare werden jeweils in Einheiten von 2,5 Stunden aufgeteilt, die aber alle flexibel und einzeln buchbar sind.
Unsere mittlerweile mehrjährige Erfahrung bei den Online-Seminaren zeigt, dass Unterrichtseinheiten von 2,5 Stunden optimal für diese Seminarform sind. Längere Einheiten führen zu Ermüdung und erschweren somit die Aufnahme des Seminarstoffes. Auch bei den Online-Seminaren können Sie Ihre Fragen zum Thema stellen. Via Chat ist im Online-Seminar die Kommunikation mit den Referenten und Teilnehmern möglich.
Wir bemühen uns unsere Online-Seminare mehrmals im Jahr zu unterschiedlichen Zeiten anzubieten - so können Sie selber Ihre ideale Kurszeit auswählen. Zum Teil finden die Online-Seminare ab 18:00 Uhr statt und benötigen so keine besondere Tagesplanung, ein Online-Seminar ist damit immer in den Alltag schnell integrierbar.
Nach Buchung unseres Selbststudium-Moduls nach § 15 Abs. 4 FAO erhalten Sie einen E-Learning-Zugang über das Internet.
Hier können Sie sich in Ruhe jederzeit zu Ihrem selbstgewählten Zeitpunkt (innerhalb von 12 Wochen) einen Online-Vortrag in Form eines Videos bzw. einer Präsentation anschauen.
Sie müssen keinen Text lesen, sondern Ihnen wird das jeweilige Thema von unseren bewährten Referenten/innen per Vortrag nahegebracht. Sie können jederzeit das Video unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt weiter schauen oder auch bestimmte Passagen wiederholen - ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Zusätzlich stehen Ihnen die Seminarunterlagen zum Download bereit.
Sie können Ihre Fortbildungen völlig flexibel - ortsunabhängig und zeitunabhängig - absolvieren.
Unsere E-Learning-Formate umfassen in der Regel 2,5 Stunden. Hören Sie sich den Vortrag komplett an oder pausieren Sie zwischendrin oder wiederholen Sie einzelne Passagen – ganz nach Ihrer freien Einteilung.
Durch unsere über 20jährige Erfahrung wissen wir, was ein Fachanwalt (m/w) braucht um schnell, zeitgemäß und trotzdem inhaltsstark seine § 15 FAO Fortbildung zu absolvieren.
Alles was Sie brauchen ist eine stabile Internetverbindung und natürlich eine Lautsprecherfunktion. Optimaler Weise wäre auch ein Head-Set hilfreich - aber nicht unbedingt erforderlich. Zeit und Ort wählen Sie selbst.
§ 15 Abs. 4 FAO eröffnet Fachanwältinnen und Fachanwälten die Möglichkeit, einen Teil ihrer Pflichtfortbildung, nämlich insgesamt 5 Stunden, im Selbststudium zu absolvieren.
Unsere mehrjährige Erfahrung in der Ausrichtung von § 15 FAO Online-Seminaren bietet Ihnen die Sicherheit, dass diese Seminare grundsätzlich auch von den zuständigen Rechtsanwaltskammern anerkannt werden. Zum Nachweis des erfolgreich durchgeführten Selbststudiums muss das Zertifikat und die Lernerfolgskontrolle (bestandener Multiple Choice Test) bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer eingereicht werden.
Eine endgültige Entscheidung bleibt jedoch den jeweiligen Rechtsanwaltskammern vorbehalten.
Unsere Mitarbeiter | Reno-Seminare sind i.d.R. nicht nach § 15 FAO anerkennungsfähig.
§ 15 Abs. 4 FAO regelt: „Die Erfüllung der Fortbildungspflicht ist der Rechtsanwaltskammer durch Bescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen unaufgefordert nachzuweisen. Fortbildung im Sinne des Absatzes 4 ist durch Bescheinigungen und Lernerfolgskontrollen nachzuweisen.“
Wenn Sie sich bereit und sicher fühlen, starten Sie mit der Lernerfolgskontrolle.
Sie haben insgesamt 3 Versuche!
Für jeden Versuch ist die Abgabe Ihrer Eigenständigkeitserklärung erforderlich. Je Versuch werden 15 Fragen aus dem Fragenkatalog zufällig ausgewählt. Es sind Ein- oder Mehrfachantworten möglich.
Sie können die Versuche direkt hintereinander starten oder das Lernmaterial teilweise oder komplett nochmals durcharbeiten.
„Der Vorteil liegt darin, dass Punkte, die nicht gleich verstanden wurden, beliebig oft wiederholbar sind. Und tatsächlich ist auch der abschließende Test eine schöne Möglichkeit, das zuvor Erlernte noch mal anzusehen und damit zu festigen.“ (Kundenzitat)
Unsere E-Learning-Seminare werden jeweils in Einheiten von 2,5 Stunden aufgeteilt, die aber alle flexibel und einzeln buchbar sind.
Unsere mittlerweile mehrjährige Erfahrung bei den E-Learning-Seminaren zeigt, dass Unterrichtseinheiten von 2,5 Stunden optimal für diese Seminarform sind. Längere Einheiten führen zu Ermüdung und erschweren somit die Aufnahme des Seminarstoffes.
Wir bemühen uns unsere Online-Seminare mehrmals im Jahr zu unterschiedlichen Zeiten anzubieten - so können Sie selbst Ihre ideale Kurszeit auswählen. Falls keiner der Termine für Sie passend ist, besteht für Sie bei manchen Themen die Selbststudium-Alternative – völlig flexibel – passend zu Ihrer persönlichen Zeiteinteilung.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich aber selbstverständlich immer auf Personen jeden Geschlechts.
**Personenbezogene Buchung innerhalb eines Kalenderjahres. Rabatte werden nach Veranstaltungsbeginn berücksichtigt und jeweils vom Seminar-Grundpreis berechnet. Kostenfreie Seminare werden hierbei nicht angerechnet
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
Fragen und Antworten