Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ihrem gewählten Thema.
Falls Ihre Frage hier nicht dabei ist, wenden Sie sich gerne an uns.
Innerhalb eines Lehrgangs werden drei Klausuren à fünf Stunden geschrieben. i.d.R samstags in der 2., 4. und 6. Lehrgangseinheit. Die Klausuren müssen nach der Fachanwaltsordnung schriftlich und unter Aufsicht sowie eigenhändig geschrieben werden.
I.d.R. erhalten Sie ca. sechs Wochen nach Klausurtermin Ihr Ergebnis. Nach der 3. und letzten Klausur nach ca. 8 Wochen (Sie bekommen dann ein Paket mit den abschließenden Unterlagen inklusive der Klausuren zugesendet)
Am Veranstaltungsort händigt Ihnen unsere Klausuraufsicht die Klausur aus. Nach kurzer Erläuterung der Klausurregeln haben Sie fünf Stunden Zeit. Spätestens nach diesen fünf Stunden geben Sie Ihre Klausur an die Klausuraufsicht zurück, die alle Klausuren dann an ARBER zurückschickt.
Zugelassene Hilfsmittel sind nur die Gesetzestexte und eventuell ein Taschenrechner (was speziell auf der Klausur vermerkt ist). Es sind KEINE Kommentare erlaubt.
Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, wenn Sie an der Klausur nicht teilnehmen können.
Auf unsere Klausuraufgaben werden einzelne Punkte vergeben, die zu einer Gesamtpunktzahl zusammen addiert werden. Auf der Klausur ist dann vermerkt, ab welcher Punktzahl Sie bestanden haben.
Wenn Sie eine Klausur nicht bestanden haben, haben Sie die Möglichkeit, diese kostenpflichtig zu wiederholen.
Die Klausuren werden von erfahrenen Korrektoren, i.d.R. Fachanwälten, korrigiert.
Nach kompletter Beendigung des Lehrganges sowie Bestehen aller Klausuren erhalten Sie diese zusammen mit dem Zertifikat sowie Ihrem persönlichem Seminarplan zugesandt, welches als Nachweis für Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer dient.
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