ESF-Förderung Baden-Württemberg - Details
Wichtig: Die Förderung ist unabhängig von Ihrem persönlichen Einkommen.
Den Zuschuss können Sie übrigens auch beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Fortbildungsgebühren aber Ihr Arbeitgeber übernimmt.
Nicht gefördert werden Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind allerdings förderfähig
Nicht gefördert werden zudem Inhousekurse (Inhousekurse sind Fortbildungskurse, die in den Räumlichkeiten eines Unternehmens stattfinden)
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.esf-bw.de.
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