ESF-Förderung Baden-Württemberg - Details

Wer wird gefördert?

Zielgruppen der Förderung sind:  

  • Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss. 
  • Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg. 
  • Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind.
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.

 

Wichtig: Die Förderung ist unabhängig von Ihrem persönlichen Einkommen.

 

Den Zuschuss können Sie übrigens auch beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Fortbildungsgebühren aber Ihr Arbeitgeber übernimmt.

 

Nicht gefördert werden Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.

Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind allerdings förderfähig

Nicht gefördert werden zudem Inhousekurse (Inhousekurse sind Fortbildungskurse, die in den Räumlichkeiten eines Unternehmens stattfinden)

 Weitere Informationen erhalten Sie unter  www.esf-bw.de.

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