Bildungsscheck Brandenburg

 

Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg: Bildungsscheck Brandenburg

 

Wer wird gefördert?
  • Einen Antrag können Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg stellen.
  • Nicht gefördert werden können hingegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
Was wird gefördert?

Förderfähig sind Ausgaben für individuelle und arbeitsplatzunabhängige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen inklusive Prüfungsgebühren von mindestens 1.000 Euro. Es werden maximal 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben bezuschusst.

Der Eigenanteil beträgt 30 %. Eine Förderung ist zweimal pro Kalenderjahr möglich.

 

Die Beantragung des Bildungsschecks erfolgt online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und muss mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgen.

 

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