Bremer Weiterbildungscheck

 

Voraussetzung

Gefördert werden nur Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz im Land Bremen. Falls dies auf Ihren Arbeitgeber zutrifft, rufen Sie am besten eine der Beratungsstellen an.

  • Bremen:

Tomke Drews, Tel 0421/3637-422
weitermitbildunghandelskammer@arbeit.bremen.de

 

  • Bremerhaven:

Andrea Giesemann Tel.: 0471/98399-38
andrea.giesemann@afznet.de

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