Förderprogramm Weiterbildungsbonus
Für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter/innen).
Pro Antragssteller kann ein Weiterbildungsbonus pro Kalenderjahr beantragt werden.
Das Angebot richtet sich nicht an Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.
Förderhöhe 50 % der Weiterbildungskosten, bis maximal 750 € (im Einzelfall auch bis 2.000 €, es gibt unterschiedliche Förderungen).
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
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