Aktuelle Entwicklung zu Cannabis im Fahreignungsrecht - E-Learning (TS367s E-Learning 26)
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Selbststudium in Videoformat - Absolvierung jederzeit innerhalb von 12 Wochen, ab Zusendung Zugangsdaten
- Ordnungswidrigkeiten nach § 24a und § 24c StVG
- Probleme der Rechtsfolgenfindung
- Nachweisfragen zu § 316 StGB
- Nachweis der Abhängigkeit
- Auslegung des Missbrauchs
- Umsetzung der Begutachtungsleitlinien
- Wann darf tatsächlich Abstinenz gefordert werden?
Dr. Markus Schäpe, FA f. VerkR
Geeignet für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verkehrsrecht bzw. Verwaltungsrecht, die Mandantinnen und Mandanten in Fragen des Fahreignungsrechts, der Fahrerlaubnis und der rechtlichen Folgen von Cannabiskonsum im Straßenverkehr beraten oder vertreten.
Das E-Learning-Modul richtet sich insbesondere an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die mit fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren, Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden sowie der rechtlichen Bewertung von Cannabis und Fahreignung befasst sind. Ebenso angesprochen sind Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verkehrsrecht bzw. Verwaltungsrecht, die ihre Kenntnisse zu den aktuellen Entwicklungen, der Rechtsprechung und den Anforderungen an die Fahreignungsbegutachtung vertiefen möchten.
Darüber hinaus eignet sich das Video-Selbststudium für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die an einer Vertiefung ihrer Kenntnisse im Verkehrs- und Verwaltungsrecht, insbesondere im Bereich Cannabis und Fahreignungsrecht, interessiert sind.
99,00 Euro zzgl. ges. USt, inkl. Bereitstellung des eLearning-Moduls Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Tests inkl. Auswertung, Digitale Seminarunterlagen
Nach Zusendung der eLearning-Zugangsdaten ist eine Stornierung des Moduls nicht mehr möglich - wir bitten um Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie, dass wir für unser Produkt "eLearning | Selbststudium" keine Kombi- bzw. Frühbucherrabatte anbieten können.
Frau Iris Mayerle
Tel.: 07066 - 90 08 35
Mail: i.mayerle@arber-seminare.de
Bitte beachten Sie, dass unser eLearning-Modul inhaltlich identisch mit unserem Online-Seminar ist. Die beiden Fortbildungen unterscheiden sich nur hinsichtlich des zeitlichen Konzeptes.
Unsere Selbststudiumsformate / E-Learning-Module ergänzen die bewährten Präsenz- und Online-Seminare und bieten besondere Mehrwerte:
Maximale zeitliche Flexibilität – Lernen unabhängig von festen Terminen, im eigenen Tempo und abgestimmt auf den Kanzleialltag
Ortsunabhängiger Zugriff – bequem aus dem Büro, dem Homeoffice oder unterwegs
- Wiederholbarkeit der Lerninhalte – komplexe Themen können jederzeit erneut angesehen und vertieft werden
Planungssicherheit – keine Terminüberschneidungen, kein Reiseaufwand, kein Zeitdruck
Wir setzen bewusst auf einen Mix aus Präsenz-, Online- und Selbststudiumsformaten, um die Vorteile aller Lernformen sinnvoll zu verbinden:
Während Live-Formate vom direkten Austausch und der Interaktion leben, ermöglicht das Selbststudium eine besonders effiziente, flexible und nachhaltige Wissensvermittlung, die sich optimal in den individuellen Arbeitsalltag integrieren lässt.
Fortbildung
- Nach Buchung unseres Selbststudium-Moduls nach § 15 FAO erhalten Sie automatisch einen eLearning-Zugang d.h. Sie können sofort loslegen. Die entsprechende Rechnung erhalten Sie zeitnah innerhalb unserer Geschäftszeiten.
- Hier können Sie dann in Ruhe jederzeit zu Ihrem selbstgewählten Zeitpunkt einen Online-Vortrag in Form eines Videos bzw. einer Präsentation anschauen. Wenn Sie sich bereit und sicher fühlen, können Sie dann (innerhalb von 12 Wochen - auch zu Ihrer selbstgewählten Zeit) die Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Tests durchführen - Sie haben bis zu 3 Versuche.
- Nach erfolgreicher Absolvierung dieser Kontrolle erhalten Sie in Ihrem Kunden-Login zeitnah eine Bescheinigung für das Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO.
Technisch bedingt kann das etwas Zeit in Anspruch nehmen, da die Daten in regelmäßigen Zyklen abgerufen werden. Wir bitte um etwas Geduld.
- Sie können Ihr Zertifikat und die Lernerfolgskontrolle für Ihren Teilnahmenachweis selbst herunterladen unter:arber-seminare.de -> Anmeldung im Login Bereich -> Button „Meine Dokumente“. Beachten Sie bitte, dass beide Dokumente bei Ihrer Rechtsanwaltskammer eingereicht werden müssen.
Die Lernerfolgskontrolle muss innerhalb der 12- wöchigen Zeitspanne durchgeführt werden.
Diese Fortbildung ist jederzeit und unabhängig von einer Teilnehmerzahl möglich.
Bitte beachten Sie, dass das jeweilige gebuchte Modul (inkl. Zertifkat, Lernerfolgskontrolle und Skripte) Ihnen 12 Wochen zur Verfügung steht.
Gemäß § 15 Abs. 4 FAO können Sie max. 5 Nettozeitstunden als Selbststudium anerkannt bekommen.