Die Verfassungsbeschwerde in der anwaltlichen Praxis - online
(TS686o Online 24)
- In diesem Seminar wird die Individualverfassungsbeschwerde zum BVerfG dargestellt.
- Berücksichtigt wird auch die Individualverfassungsbeschwerde zu den Landesverfassungsgerichten.
- Vermittelt werden die rechtlichen Grundlagen und die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte.
- Ein besonderes Augenmerk wird auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen gelegt, die eine hohe Hürde auf dem Weg zur erfolgreichen Verfassungsbeschwerde sind.
- Ein Schwerpunkt wird in den für Fehler in der anwaltlichen Beratung und Prozessführung besonders anfälligen Kriterien liegen.
- In materieller Hinsicht werden ausgewählte aktuelle Entscheidungen präsentiert, darunter insb. auch zu den Verfahrensgrundrechten, deren Kenntnis für eine effektive Prozessführung vor den Fachgerichten von Nutzen ist.
Fachanwälte/innen für Verwaltungsrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit verwaltungsrechtlichen Mandaten befassen oder verwaltungsrechtlich interessiert sind.
215,00 Euro zzgl. ges. USt
inkl. Digitaler Seminarunterlagen
Selbstverständlich erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO.
Unser Tipp: Kombinieren Sie Ihre § 15 FAO-Seminare nach Ihren Bedürfnissen! Sie erhalten für die Buchung des 2. Seminars auf dieses einen Rabatt von 15%** und ab dem 3. Seminar auf dieses und die folgenden sogar 30%** - egal in welchem Fachbereich d.h. wenn Sie Online-Seminare aus mehreren Fachbereichen buchen, können Sie diese natürlich kombinieren.
(TS686o Online 24)
Fortbildung
5 Nettozeitstunden mit einer halbstündigen Pause (evtl. verteilt auf die gesamte Nettozeit)
Wir bitten Sie, sich ca. 30 Minuten vor Beginn des Seminars einzuloggen, sollten technische Probleme auftreten, können diese eventuell noch rechtzeitig behoben werden.
Neukunden können bis zu 1 Stunde vor Seminarbeginn buchen. Bestandskunden können in der Regel bis kurz vor Beginn der Veranstaltung buchen.
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.
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