Erbrecht

Fachanwaltslehrgang Erbrecht (Erb10 Hannover 24/25 - Hybrid)

Raum Hannover
Hybrid-Fortbildung
07.11.2024 - 15.03.2025
120 Unterrichtsstunden zzgl. 15 Stunden Klausur verteilt auf 6 Lehrgangseinheiten
5% Frühbucherrabatt
ab 1.490,00 €
Frühbucherpreis bis 09.08.2024 ab: 1.415,50 €

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Inhalt

In unseren Hybrid-Fachanwaltslehrgängen können Sie wählen, ob Sie in Präsenzform* oder ONLINE-Form teilnehmen möchten oder eine Mischung von beiden Formaten – genauere Informationen finden Sie auf unserer Hybrid-Seite hier.


Selbstverständlich können Sie unsere Lehrgänge auch als reine ONLINE-Version buchen (Klausuren müssen immer in Präsenzform geschrieben werden).


-> Klausurstätten-Alternativen finden Sie rechts in unserer HYBRID-Information


 

Lehrgangsinhalt 1
07.11.2024 - 09.11.2024
Materielles Erbrecht l unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuldrecht
Testamentsvollstreckung
Nachlassverwaltung, -pflegschaft, -insolvenz
Lehrgangsinhalt 2
28.11.2024 - 30.11.2024
Materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Gesellschaftsrecht
Steuerliche Bezüge zum Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Gesellschaftsrecht
1. Klausur (5 Stunden) über den Stoff der 1.+2. Lehrgangseinheit
Lehrgangsinhalt 3
19.12.2024 - 21.12.2024
Materielles Erbrecht lI: Erbengemeinschaft / Pflichtteilsrecht mit Bezügen zum Familienrecht
Lehrgangsinhalt 4
23.01.2025 - 25.01.2025
Erbscheinsrecht
Verfahrens- und Prozessrecht (Prozessuale Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche, Zwangsvollstreckung in Erbsachen)
2. Klausur (5 Stunden) über den Stoff der 3.+4. Lehrgangseinheit
Lehrgangsinhalt 5
13.02.2025 - 15.02.2025
Internationales Privatrecht im Erbrecht
Vorweggenommene Erbfolge unter Einschluss der Bezüge zum Stiftungs- und Sozialrecht
Vertrags- und Testamentsgestaltung unter Einschluss der Bezüge zum Stiftungs- und Sozialrecht
Lehrgangsinhalt 6
13.03.2025 - 15.03.2025
Steuerliche Bezüge zum Erbrecht
3. Klausur (5 Stunden) über den Stoff der 5.+6. Lehrgangseinheit
Referenten/-innen

u.a. L. Fricke, Dipl.-Finanzwirtin; Dr. R. Kemper, Lehrbeauftragter Universität Münster u. Paris X; E. Pauly, FA f. ErbR; R. Schaupp, LL.M., RA;
Dr. O. Schermann, FA f. ErbR; H. Siebert, FA f. ErbR u. FA f. StR; W.-D. Tölle, StB, Notar u. FA f. ErbR u. FA f. StR; A. von Knebel Doeberitz, Notarin, FAin f. ErbR

Seminargebühr

Für Referendare: 1.490,00 Euro
Für Junganwälte | Assessoren: 1.990,00 Euro Zulassung bzw. Examen bei Anmeldung weniger als 4 Jahre zurückliegend (Kopie der Zulassung bzw. Examen bitte beifügen)
Für alle übrigen Rechtsanwälte/Juristen: 2.190,00 Euro


 


Alle Preise inkl. Skripten in digitaler Form Skripte in Papierform können für 250,00 Euro einfach dazu gebucht werden.


zzgl. 300,00 Euro einmalige Klausurgebühr


 


Unsere Lehrgänge sind USt.-befreit – d.h. es kommen keine weiteren Steuern hinzu.


 


Ratenzahlung à 3 Raten ohne Zusatzkosten möglich.


 


Wir gewähren 5% Frühbucher-Rabatt bei Anmeldung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn - es gilt der Eingang einer verbindlichen Anmeldung.


 


Unser ARBER-Plus:  Das erste Online-Seminar (2,5 Nettozeitstunden) nach Ihrem zukünftigen ARBER Fachanwalts-Lehrgang ist für Sie kostenfrei - Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss einen Gutschein, den Sie ohne zusätzliche Kosten bei uns einlösen können.


 


Selbstverständlich können Sie diesen Gutschein auch anteilig an einem Präsenz-Seminar einlösen.

Kontakt
Frau Brigitte Ludt
Tel.: 07066 - 90 08 25
Mail: b.ludt@arber-seminare.de
HYBRID-Informationen

 



  • Flexibilität in der Teilnahme: Sie müssen sich nicht im Vorfeld entscheiden ob Sie Ihren Fachanwaltslehrgang komplett in Präsenz- oder Online-Format  absolvieren (wir bitten allerdings bei Buchung des Lehrgangs um eine grobe Planung)

  • Sie können - je nach Situation - einen Teil in Präsenzform und einen Teil in Onlineform d.h. als Virtuelles Klassenzimmer absolvieren (Teilnahmeform kann bis 10 Tage vor der jeweiligen Lehrgangseinheit gewechselt werden - bei einer späteren Umbuchung behalten wir uns vor, eine Umbuchungsgebühr von 50 Euro in Rechnung zu stellen)


 


Klausurstätten-Angebot:


Unser Bestreben ist es, in diversen Städten Klausurtermine anzubieten. Für diesen Service berechnen wir lediglich eine Verwaltungsgebühr zum Selbstkostenpreis


 



  • 1. Klausur am 30.11.2024


    • Hannover -> im Lehrgangs-Preis inbegriffen

    • Leipzig

    • Heilbronn/Bad Rappenau

    • München

    • Frankfurt/M.



  • Alternativ-Termin zur 1. Klausur am 07.12.2024


    • Berlin


  • Alternativ-Termin zur 1. Klausur am 14.12.2024

    • Köln




Leipzig, Heilbronn/Bad Rappenau, Münche, Frankfurt/M., Berlin, Köln zzgl. jeweils 90.- Euro Verwaltungsgebühr


 


 



  • 2. Klausur am 25.01.2025

    • Hannover -> im Lehrgangs-Preis inbegriffen

    • München



  • Alternativ-Termin zur 2. Klausur am 01.02.2025

    • Berlin

    • Lepzig

    • Köln

    • Heilbronn/Bad Rappenau



  • Alternativ-Termin zur 2. Klausur am 08.02.2025

    • Frankfurt/M.




München, Berlin, Leipzig, Köln, Heilbronn/Bad Rappenau, Frankfurt/M.  zzgl. jeweils 90.- Euro Verwaltungsgebühr


 


 



  • 3. Klausur am 15.03.2025

    • Hannover -> im Lehrgangs-Preis inbegriffen 

    • Leipzig

    • Köln

    • Heilbronn/Bad Rappenau



  • Alternativ-Termin zur 3. Klausur am 29.03.2025

    • Berlin




Leipzig, Köln, Heilbronn/Bad Rappenau, Berlin  zzgl. jeweils 90.- Euro Verwaltungsgebühr


 


Bitte geben Sie bei der Buchung (in das Bemerkungsfeld) Ihren Klausur-Ort und ob Sie Online- u./o. Präsent an den Lehrgangseinheiten teilnehmen möchten.

Zeitlicher Ablauf der
Fortbildung

ca. 08:30 Uhr - 10:30 Uhr
15 Min. Kaffeepause
10:45 Uhr - 13:00 Uhr
1 Std. Mittagspause
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
15 Min. Kaffeepause
15:45 Uhr - ca. 18:00 Uhr


 


An Klausurtagen starten wir i.d.R. um 9:00 Uhr

Teilnehmerkreis

Interessierte Juristen, Junanwälte/anwältinnen, Assessor/innen, Referendare/innen, die sich schwerpunktmäßig mit dem Fachbereich Erbrecht befassen möchten oder sich schon befassen und besondere theoretische Kenntnisse im Fachgebiet Erbrecht erwerben möchten.

Sonstige Hinweise

Anmeldebegrenzung, Mindestanmeldezahl 15


 


Das erste Online-Seminar (2,5 Nettozeitstunden) nach Ihrem zukünftigen ARBER Fachanwalts-Lehrgang ist für Sie kostenfrei - Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss einen Gutschein, den Sie ohne zusätzliche Kosten bei uns einlösen können.


 


Falls wir durch behördliche Auflagen an einer Durchführung in Präsenzform gehindert werden oder eine zu geringe Präsenz-Teilnahmezahl besteht, ist eine komplette Durchführung als Online-Format geplant.


 


Wir empfehlen unseren Teilnehmenden auf Storno-Möglichkeiten bei Hotelbuchungen/Zugbuchungen zu achten, da wir immer kurzfristige Änderungen und Anpassungen (z.B. durch Krankheit usw.) in unsere Überlegungen und Veranstaltungsplanungen einfließen lassen müssen. Aus diesem Grund bitten wir um Beachtung des E-Mail-Eingangs  bzw. der aktuellen Informationen auf unserer Website.

Informationen zu diesem Fachanwaltslehrgang

 

theoretische Kenntnisse (§§ 4, 4a und 6 FAO) und praktische Kenntnisse (§§ 5 und 6 Abs. 3 FAO).

Arbeitsrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Arbeitsrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Arbeitsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 10 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Arbeitsrecht

§ 5 lit. Abs. 1 c der Fachanwaltsordnung verlangt zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung Eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 100 Fällen.

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Bau- und Architektenrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Bau- u. Architektenrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Bau-Architektenrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und umfasst 120 Stunden theoretischen Kenntnisse Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Bau- u. Architektenrecht

§ 5 lit. Abs. 1 l der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung Eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.

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Erbrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Erbrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Erbrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14f der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Erbrecht

§ 5 lit. Abs. 1 m der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.

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Familienrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Familienrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Familienrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 12 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Familienrecht

§ 5 lit. Abs. 1 e der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 120 Fällen.

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Handels- u. Gesellschaftsrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Handels- Gesellschaftsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und umfasst 120 Stunden theoretischen Kenntnisse Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Handels- u. Gesellschaftsrecht

§ 5 lit. Abs. 1 p der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.

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Internationales Wirtschaftsrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Internationales Wirtschaftsrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Internationales Wirtschaftsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und umfasst 120 Stunden theoretischen Kenntnisse Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Internationales Wirtschaftsrecht

§ 5 Abs. 1 lit. u der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 50 Fälle.

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Medizinrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Medizinrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Medizinrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14b der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Medizinrecht

§ 5 lit. Abs. 1 i der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 60 Fällen.

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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Miet- u. Wohnungseigentumsrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Miet- u. Wohnungseigentumsrecht

§ 5 lit. Abs. 1 j der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 120 Fällen.

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Sozialrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Sozialrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Sozialrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 11 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Sozialrecht

§ 5 lit. Abs. 1 d der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 60 Fällen.

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Steuerrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Steuerrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Steuerrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 9 der Fachanwaltsordnung und umfasst 160 Stunden theoretischen Unterricht (120 Stunden Steuerrecht und 40 Stunden Buchführung und Bilanz), aufgeteilt auf 8 Lehrgangseinheiten à 3 Tage (7. LE umfasst 2 Tage), i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Steuerrecht

§ 5 lit. Abs. 1 b der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 50 Fällen.

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Strafrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Strafrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Strafrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 13 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Strafrecht

§ 5 lit. Abs. 1 f der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 60 Fällen.

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Vergaberecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Vergaberecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Vergaberecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14o der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Vergaberecht

§ 5 lit. Abs. 1 v der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 40 Fällen.

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Verkehrsrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Verkehrsrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Verkehrsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14d der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Verkehrsrecht

§ 5 lit. Abs. 1 k der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 160 Fällen.

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Verwaltungsrecht

Theorie Fachanwalts-Lehrgang Verwaltungsrecht

Unser Fachanwalts-Lehrgang Verwaltungsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 8 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.

Praxis Fachanwalts-Lehrgang Verwaltungsrecht

§ 5 lit. Abs. 1 a der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.

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ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten