Fachanwaltslehrgang Insolvenz- und Sanierungsrecht
(Ins1 Berlin 26/27 - Hybrid)
In unseren Hybrid-Fachanwaltslehrgängen können Sie wählen, ob Sie in Präsenzform* oder ONLINE-Form teilnehmen möchten oder eine Mischung von beiden Formaten – genauere Informationen finden Sie auf unserer Hybrid-Seite hier.
Selbstverständlich können Sie unsere Lehrgänge auch als reine ONLINE-Version buchen (Klausuren müssen immer in Präsenzform geschrieben werden).
-> Klausurstätten-Alternativen finden Sie rechts in unserer HYBRID-Information
1. Klausur (3 Stunden) über den Stoff der 1. + 2. Lehrgangseinheit
2. Klausur (3 Stunden) über den Stoff der 3. + 4. Lehrgangseinheit
Verfahrensrecht I: Insolvenzeröffnungsverfahren | Regelverfahren | Sonderinsolvenzen
Materielles Insolvenz- und Sanierungsrecht II: Das Amt
Materielles Insolvenz- und Sanierungsrecht III: Vermögenssicherung und Stabilisierung sowie Verwaltung der Masse | Insolvenzgläubigerinnen und -gläubiger
Materielles Insolvenz- und Sanierungsrecht V: Abwicklung und Gestaltung von Rechtsverhältnissen
3. Klausur (3 Stunden) über den Stoff der 5. + 6. Lehrgangseinheit
Materielles Insolvenz- und Sanierungsrecht VII: Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz
Materielles Insolvenz- und Sanierungsrecht IX: Grundzüge des Internationalen Insolvenzrechts
4. Klausur (3 Stunden) über den Stoff der 7. + 8. Lehrgangseinheit
Materielles Insolvenz- und Sanierungsrecht X: Gesellschaftsrecht in der Insolvenz
Materielles Insolvenz- und Sanierungsrecht XI: Steuerrecht in der Insolvenz
Verfahrensrecht III: Verbraucherinsolvenz | Restschuldbefreiungsverfahren
5. Klausur (3 Stunden) über den Stoff der 9. + 10. Lehrgangseinheit
Gut vorbereitet in Ihren Lehrgang starten
Mit unserem kostenlosen Service bieten wir eine kompakte Online-Einführungsveranstaltung an:
„Startklar für den Fachanwaltslehrgang“ informiert Sie über alle wichtigen Aspekte rund um Organisation, Ablauf, Technik und Klausuren – damit Sie bestens vorbereitet in Ihren Lehrgang starten können.
Nächste Termine: 10.11.2025 · 01.12.2025
Interessierte Juristen, Junganwälte/anwältinnen, Assessor/innen, Referendare/innen, die sich schwerpunktmäßig mit dem Fachbereich Insolvenz- und Sanierungsrecht befassen möchten oder sich schon befassen und besondere theoretische Kenntnisse im Fachgebiet Insolvenz- und Sanierungsrecht erwerben möchten.
Für Referendare: 2.990,00 Euro
Für Junganwälte | Assessoren: 3.790,00 Euro Zulassung bzw. Examen bei Anmeldung weniger als 4 Jahre zurückliegend (Kopie der Zulassung bzw. Examen bitte beifügen)
Für alle übrigen Rechtsanwälte/Juristen: 3.990,00 Euro
Alle Preise inkl. Skripten in digitaler Form Skripte in Papierform können für 300,00 Euro einfach dazu gebucht werden.
zzgl. 300,00 Euro einmalige Klausurgebühr
Unsere Lehrgänge sind USt.-befreit – d.h. es kommen keine weiteren Steuern hinzu. Alle Preise vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Änderungen hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht.
Ratenzahlung à 3 Raten ohne Zusatzkosten möglich.
Wir gewähren 5% Frühbucher-Rabatt bei Anmeldung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn - es gilt der Eingang einer verbindlichen Anmeldung.
Unser ARBER-Plus: Das erste Online-Seminar (2,5 Nettozeitstunden) nach Ihrem zukünftigen ARBER Fachanwalts-Lehrgang ist für Sie kostenfrei - Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss einen Gutschein, den Sie ohne zusätzliche Kosten bei uns einlösen können.
Selbstverständlich können Sie diesen Gutschein auch anteilig an einem Präsenz-Seminar einlösen.
Alle Preise vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Änderungen hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht.
(Ins1 Berlin 26/27 - Hybrid)
Frau Nancy Marquering
Tel.: 07066 - 90 08 31
Mail: n.marquering@arber-seminare.de
Wir empfehlen unseren ONLINE-Teilnehmenden, die Kamera einzuschalten und Fragen direkt über das Mikrofon zu stellen. So bleibt das Ablenkungspotenzial gering, Sie sind präsenter im Kursgeschehen und können sich besser mit den Referierenden sowie den anderen Teilnehmenden austauschen. Direkte Fragen über das Mikrofon fördern eine lebendige Diskussion, verbessern das Verständnis und sorgen dafür, dass alle bestmöglich vom Lehrgang profitieren. Nehmen Sie das Maximum aus Ihrem Fachanwaltslehrgang mit!
Klausurstätten-Angebot
Hinweis: Im Fachanwaltslehrgang Insolvenz- und Sanierungsrecht werden fünf Klausuren à drei Stunden (insgesamt 15 Stunden) geschrieben
Derzeit steht Berlin als Klausurstätte fest. Weitere mögliche Standorte sind Frankfurt/M., Köln, Hamburg, Leipzig, Hannover, München, Stuttgart sowie Heilbronn/Bad Rappenau. Ob und in welchem Umfang diese Klausurstätten eingerichtet werden können, hängt maßgeblich von den eingehenden Anfragen ab.
Wir bitten Sie daher dringend, bei Ihrer Lehrgangs-Buchung anzugeben, in welcher der genannten Städte Sie Ihre Klausuren bevorzugt schreiben möchten. Auf dieser Basis prüfen wir die Möglichkeiten und informieren Sie anschließend, wann und wo eine Teilnahme möglich ist.
Für die Nutzung unserer Klausurstätten erheben wir lediglich eine Verwaltungsgebühr zum Selbstkostenpreis.
Wir arbeiten stetig an unserem Klausurstandorte-Angebot. Bitte informieren Sie sich tagesaktuell auf unserer Website. Sollten Sie eine dieser Städte in der folgenden Liste vermissen, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin.
Fortbildung
Grundsätzlich:
ca. 08:30 Uhr - 10:30 Uhr
15 Min. Kaffeepause
ca. 10:45 Uhr - 13:00 Uhr
1 Std. Mittagspause
ca. 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
15 Min. Kaffeepause
ca. 15:45 Uhr - ca. 18:00 Uhr
2. + 4. Lehrgangseinheit - jeweils 2. Tag (Freitags):
ca. 08:30 Uhr - 10:30 Uhr
15 Min. Kaffeepause
ca. 10:45 Uhr - 12:45 Uhr
1 Std. Mittagspause
ca. 13:45 Uhr - 15:45 Uhr
An Klausurtagen starten wir i.d.R. um 9:00 Uhr bis 12 Uhr
Anmeldebegrenzung, Mindestanmeldezahl
Wir empfehlen unseren Teilnehmenden auf Storno-Möglichkeiten bei Hotelbuchungen/Zugbuchungen zu achten, da wir immer kurzfristige Änderungen und Anpassungen (z.B. durch Krankheit usw.) in unsere Überlegungen und Veranstaltungsplanungen einfließen lassen müssen. Aus diesem Grund bitten wir um Beachtung des E-Mail-Eingangs bzw. der aktuellen Informationen auf unserer Website.
*Falls wir durch behördliche Auflagen an einer Durchführung in Präsenzform gehindert werden oder eine zu geringe Präsenz-Teilnahmezahl besteht, ist eine komplette Durchführung als Online-Format geplant.
Informationen zu diesem Fachanwaltslehrgang
theoretische Kenntnisse (§§ 4, 4a und 6 FAO) und praktische Kenntnisse (§§ 5 und 6 Abs. 3 FAO).
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Arbeitsrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Arbeitsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 10 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Arbeitsrecht
§ 5 lit. Abs. 1 c der Fachanwaltsordnung verlangt zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung Eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 100 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Bau- u. Architektenrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Bau-Architektenrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und umfasst 120 Stunden theoretischen Kenntnisse Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Bau- u. Architektenrecht
§ 5 lit. Abs. 1 l der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung Eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Erbrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Erbrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14f der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Erbrecht
§ 5 lit. Abs. 1 m der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Familienrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Familienrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 12 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Familienrecht
§ 5 lit. Abs. 1 e der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 120 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Handels- u. Gesellschaftsrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Handels- Gesellschaftsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und umfasst 120 Stunden theoretischen Kenntnisse Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Handels- u. Gesellschaftsrecht
§ 5 lit. Abs. 1 p der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Insolvenz- und Sanierungsrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Insolvenz- und Sanierungsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 3 Stunden und 60 Stunden betriebswirtschaftliche Grundlagen, aufgeteilt auf 4 Lehrgangseinheiten à 2 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Freitag, sowie 2 Klausuren à 3 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Insolvenz- und Sanierungsrecht
§ 5 Abs. 1 lit g der Fachanwaltsordnung verlangt:
Für die Zulassung zum Fachanwalt Insolvenz- und Sanierungsrecht müssen Bewerber:innen innerhalb der letzten drei Jahre eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt:in nachweisen. Dazu gehören:
- Mindestens fünf eröffnete Insolvenzverfahren aus dem ersten bis sechsten Teil der Insolvenzordnung (InsO) als Insolvenzverwalter:in oder Verfahrenskoordinator:in (§ 269e InsO), davon zwei Verfahren mit mehr als fünf Beschäftigten.
- 60 weitere Fälle aus mindestens sieben der in § 14 Nr. 1 und 2 der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Gebiete.
Die in den fünf Verfahren geforderten Tätigkeiten können teilweise durch vergleichbare Rollen ersetzt werden – zum Beispiel als Sachwalter:in, vorläufige:r Insolvenzverwalter:in, Beauftragte:r nach dem StaRUG oder Sanierungsgeschäftsführer:in. Für jedes ersetzte Verfahren müssen zusätzlich acht weitere Fälle aus den genannten Gebieten nachgewiesen werden.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Internationales Wirtschaftsrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Internationales Wirtschaftsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und umfasst 120 Stunden theoretischen Kenntnisse Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Internationales Wirtschaftsrecht
§ 5 Abs. 1 lit. u der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 50 Fälle.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Medizinrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Medizinrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14b der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Medizinrecht
§ 5 lit. Abs. 1 i der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 60 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Miet- u. Wohnungseigentumsrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Miet- u. Wohnungseigentumsrecht
§ 5 lit. Abs. 1 j der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 120 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Sozialrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Sozialrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 11 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Sozialrecht
§ 5 lit. Abs. 1 d der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 60 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Steuerrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Steuerrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 9 der Fachanwaltsordnung und umfasst 160 Stunden theoretischen Unterricht (120 Stunden Steuerrecht und 40 Stunden Buchführung und Bilanz), aufgeteilt auf 8 Lehrgangseinheiten à 3 Tage (7. LE umfasst 2 Tage), i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Steuerrecht
§ 5 lit. Abs. 1 b der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 50 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Strafrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Strafrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 13 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Strafrecht
§ 5 lit. Abs. 1 f der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 60 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Vergaberecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Vergaberecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14o der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Vergaberecht
§ 5 lit. Abs. 1 v der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 40 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Verkehrsrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Verkehrsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14d der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Verkehrsrecht
§ 5 lit. Abs. 1 k der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 160 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Verwaltungsrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Verwaltungsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 8 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Verwaltungsrecht
§ 5 lit. Abs. 1 a der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.