Gebührenrecht für Sozialrechtler - Online
(TS259o Online Teil A 24)
(TS259o Online Teil B 24)
Seminarserie: Wir empfehlen eine Buchung von Teil A, und Teil B um die gesamte Bandbreite der Thematik erfassen zu können.
Die Online-Seminare können unabhängig von einer gebucht werden, d.h. Teil A ist keine Voraussetzung für Teil B
Auswirkungen der umfangreichen Änderungen zum sozialrechtlichen Verfahren:
- Grundlegende Neureglung der Anrechnungen
- Fiktive Terminsgebühr geändert
- Erledigungs-/Einigungsgebühr geändert
- Vorgehensweise und Tipps bei der Bemessung der Rahmengebühren
Es besteht die Möglichkeit vor und während des Seminars Fragen zu stellen.
Fachanwälte/innen für Sozialrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich mit der Erstellung und Prüfung von Gebühren-Abrechnungen im Sozialrecht befassen bzw. interessiert sind und die Besonderheiten und Ihre Abrechnungs-Chancen im jeweiligen Fachbereich erfahren möchten.
je 115,00 Euro zzgl. ges. Ust,
inkl. Digitaler Seminarunterlagen
Selbstverständlich erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO.
Unser Kombi-Rabatt-Tipp: Kombinieren Sie Ihre § 15 FAO-Seminare nach Ihren Bedürfnissen! Sie erhalten für die Buchung des 2. Seminars auf dieses einen Rabatt von 15%** und ab dem 3. Seminar auf dieses und die folgenden sogar 30%** - egal in welchem Fachbereich d.h. wenn Sie Online-Seminare aus mehreren Fachbereichen buchen, können Sie diese natürlich kombinieren.
(TS259o Online Teil A 24)
(TS259o Online Teil B 24)
Fortbildung
Wir bitten Sie, sich ca. 30 Minuten vor Beginn des Seminars einzuloggen, sollten technische Probleme auftreten, können diese eventuell noch rechtzeitig behoben werden.
Bestandskunden können in der Regel bis kurz vor Beginn der Veranstaltung buchen. Neukunden können bis zu 1 Stunde vor Seminarbeginn buchen.
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.
Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser