Verkehrsrecht

Gebührenrecht Verkehrsrecht für Mitarbeiter/innen - online

2 Nettozeitstunden
Verkehrsrecht
17.06.2024
(RENO13o Online 24)
Online
14:30 - 16:30 Uhr
Durchführungsgarantie
89,00 €

Detail & Buchung

In den Warenkorb

Seminarinhalt

Überblick zu Änderungen und aktueller Rechtsprechung unter anderem mit folgenden Themen:



  • Angelegenheit in Verkehrsunfallsachen

  • Werte

  • Bemessung der Geschäftsgebühr in Unfallsachen

  • Abrechnung nach Auftrags- und Erledigungswert

  • Abrechnung nach Abrechnungsgrundsätzen

  • Klage/Widerklage + Mehrere Auftraggeber

  • Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung

  • Verwaltungsverfahren

  • Anrechnungsprobleme

Teilnehmerkreis
Mitarbeiter/innen von Anwaltskanzleien oder anderen Unternehmen, die sich mit der Erstellung und Prüfung von Gebühren-Abrechnungen im Verkehrsrecht befassen bzw. interessiert sind und die Besonderheiten und Ihre Abrechnungs-Chancen im jeweiligen Fachbereich erfahren möchten.
Seminargebühr

89,00 Euro zzgl. ges. Ust,


inkl. Digitaler Seminarunterlagen
Selbstverständlich erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.

Verkehrsrecht
17.06.2024
(RENO13o Online 24)
Online
14:30 - 16:30 Uhr
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89,00 €

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Kontakt

Frau Iris Mayerle
Tel.: 07066 - 90 08 35
Mail: i.mayerle@arber-seminare.de

Zeitlicher Ablauf der
Fortbildung

 


14:30 Uhr - 16:30 Uhr (2 Nettozeitstunden)


 


Wir bitten Sie, sich ca. 30 Minuten vor Beginn des Seminars einzuloggen, sollten technische Probleme auftreten, können diese eventuell noch rechtzeitig behoben werden.


Bitte beachten Sie: Neukunden können nur bis spätestens 1 Stunden vor Seminarbeginn buchen, da wir danach eine Teilnahme aus technischen Gründen nicht mehr gewährleisten können.

Sonstige Hinweise

Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.


Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs  // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser


 


Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter/innen-Seminare nicht nach § 15 FAO geeignet sind.

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