Gebührenrecht Vertiefung - online
(RENO5o Online 25 // Vertiefung)
- Aktuelle Entwicklungen: z.B. Mehrvergleich und PKH-Vergütungsanspruch, Anrechnung Geschäftsgebühr bei PKH, Einigungsgebühr auch bei Beratung, Terminsgebühr bei privatschriftlichen Vergleichen
- Geschäftsgebühr bei Inkassodienstleistungen,
- Einigungsgebühr und Zahlungsvereinbarung,
- komplizierte Anrechnungsfälle, z. B. § 15a RVG, Kettenanrechnung, anderweitig anhängige Gegenstände, mehrere Auftraggeber
- Mehrvergleich in schwierigen Fällen.
- Auf Wunsch: Sozialrechtliches Verfahren, Arbeitsrechtliches Verfahren, Verkehrsunfallsachen, …
- Probleme in der Kostenfestsetzung
Ihre Fragen werden im Seminar beantwortet.
Wir empfehlen eine Buchung von Teil A/Grundlagen Gebührenrecht und B/Vertiefung Gebührenrecht um die gesamte Bandbreite der Thematik erfassen zu können. Online-Seminare je 2 Nettozeitstunden - bitte jeweils separat buchen.
Selbstverständlich können diese auch unabhängig voneinander gebucht werden.
Mitarbeiter/innen von Anwaltskanzleien oder anderen Unternehmen, die mit der Erstellung oder Prüfung von Gebührenabrechnungen befasst sind.
89,00 Euro zzgl. ges. USt, inkl. digitaler Seminarunterlagen
Wir gewähren 5% Frühbucher-Rabatt auf die Seminargebühr bei Anmeldung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn - es gilt der Eingang einer verbindlichen Anmeldung.
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Frau Iris Mayerle
Tel.: 07066 - 90 08 35
Mail: i.mayerle@arber-seminare.de
Fortbildung
Wir bitten Sie, sich ca. 30 Minuten vor Beginn des Seminars einzuloggen, sollten technische Probleme auftreten, können diese eventuell noch rechtzeitig behoben werden.
Bestandskunden können in der Regel bis kurz vor Beginn der Veranstaltung buchen. Neukunden können bis zu 1 Stunde vor Seminarbeginn buchen
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.
Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser
Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter/innen-Seminare nicht nach § 15 FAO geeignet sind.