Rechtsanwaltsvergütung (RVG)

Gebührenrecht Vertiefung - online

2 Nettozeitstunden
Rechtsanwaltsvergütung (RVG)
21.11.2024
(RENO5o Online 24)
Online
14:30 - 16:30 Uhr
5% Frühbucherrabatt
89,00 €
Frühbucherpreis bis 23.08.2024: 84,55 €

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Seminarinhalt

  • Gesetzesänderungen und Auswirkungen: neue Anrechnung, Mehrvergleich und PKH-Vergütungsanspruch, Anrechnung Geschäftsgebühr bei PKH, Einigungsgebühr auch bei Beratung, Terminsgebühr bei privatschriftlichen Vergleichen

  • Neue Geschäftsgebühr bei Inkassodienstleistungen, Einigungsgebühr und Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

  • komplizierte Anrechnungsfälle, z. B. § 15a RVG,  Kettenanrechnung, anderweitig anhängige Gegenstände, mehrere Auftraggeber

  • Mehrvergleich in schwierigen Fällen.

  • Je Wunsch: Sozialrechtliches Verfahren, Arbeitsrechtliches Verfahren,  Verkehrsunfallsachen, …

  • Probleme in der Kostenfestsetzung


Ihre Fragen werden im Seminar beantwortet.

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter/innen von Anwaltskanzleien oder anderen Unternehmen, die mit der Erstellung oder Prüfung von Gebührenabrechnungen befasst sind.

Seminargebühr
89,00 Euro zzgl. ges. USt, inkl. digitaler Seminarunterlagen
Rechtsanwaltsvergütung (RVG)
21.11.2024
(RENO5o Online 24)
Online
14:30 - 16:30 Uhr
5% Frühbucherrabatt
89,00 €
Frühbucherpreis bis 23.08.2024: 84,55 €

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Kontakt

Frau Iris Mayerle
Tel.: 07066 - 90 08 35
Mail: i.mayerle@arber-seminare.de

Zeitlicher Ablauf der
Fortbildung

Wir bitten Sie, sich ca. 30 Minuten vor Beginn des Seminars einzuloggen, sollten technische Probleme auftreten, können diese eventuell noch rechtzeitig behoben werden.

 

Bestandskunden können in der Regel bis kurz vor Beginn der Veranstaltung buchen. Neukunden können bis zu 1 Stunde vor Seminarbeginn buchen

Sonstige Hinweise

Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.


Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs  // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser


 


Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter/innen-Seminare nicht nach § 15 FAO geeignet sind.


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