Gewaltschutz als Kinderschutz: gewaltschutzrechtliche Aspekte in Kindschaftsverfahren - online (TS789o Online 26 // Double-Teaching)
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Das Seminar hat das Ziel, den Teilnehmenden die zentralen derzeit bestehenden gewaltschutzrechtlichen Aspekte im Kindschaftsrecht aufzuzeigen. Dabei sollen sowohl die jugendamtlichen als auch die familienrechtlichen Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung sowie zum Schutz der betroffenen Minderjährigen verdeutlicht und anwaltliche Gestaltungsoptionen beleuchtet werden.
Zunächst werden die Regelungen der sog. Istanbulkonvention, die einen Bezug zum Kindschaftsrecht aufweisen, in den Blick genommen. Dabei werden die Art. 26, 31, 51 IK, insbesondere der maßstabsmodifizierende Art. 31 IK, beleuchtet. In diesem Zusammenhang wird der Normcharakter der Istanbulkonvention erläutert und der von der Rechtsprechung hierzu entwickelte Maßstab aufgezeigt.
Sodann soll die Problematik des Verdachts auf das Vorliegen von Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren fokussiert werden. Hier wird das jugendamtliche und das familiengerichtliche Instrumentarium bei der entsprechenden Sachverhaltsaufklärung sowie der Kanon an jugendamtlichen und familiengerichtlichen (Kinderschutz-)Maßnahmen dargestellt. Schließlich soll beleuchtet werden, wie das Gericht vor dem Hintergrund der gesetzlichen Maßstäbe mit feststellbarer und nicht-feststellbarer Gewalt umgehen kann.
Schließlich sollen die aktuellen Reformbestrebungen des Gesetzgebers dargestellt werden. Das sog. Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz soll vorgestellt und der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens erörtert werden. Dabei zeigt das Seminar die Reformideen im GewSchG, diejenigen im BGB sowie die flankierenden verfahrensrechtlichen Regelungen auf. Dabei werden sowohl Systemneuerungen als auch Systembrüche erläutert.
Grobstruktur:
Regelungen der sog. Istanbul-Konvention mit Bezug zum Kindschaftsrecht
- Art. 26 IK
- Art. 31 IK
- Art. 51 IK
Umgang mit dem Verdacht auf Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren
- Aufklärung
- Jugendamt
- Familiengericht
- Schutzmaßnahmen
- Jugendamt
- Familiengericht
- Entscheidungsmaßstäbe
- Gewalt feststellbar
- Gewalt nicht feststellbar
aktuelle Reformbestrebungen des Gesetzgebers
- Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
- Reformideen im GewSchG (Ausweitung der Strafbarkeit)
- Reformideen im BGB (Schaffung einer neuen Strafbarkeit)
- Reformideen im FamFG (insb. Anordnung elektronischer Fußfesseln)
- Systemneuerungen/Systembrüche
Jan Michael Prinz, LL.M. (RiAG)
und
Juliane Prinz (stellvertretende Gruppenleiterin bei einem Jugendamt)
Double-Teaching: Profitieren Sie vom fundierten Fachwissen zweier Spezialisten in Co-Moderation.
Fachanwälte/innen für Familienrecht bzw. Strafrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in der genannten Fachrichtung befassen.
299,00 Euro zzgl. ges. USt
inkl. Digitaler Seminarunterlagen
Selbstverständlich erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO.
Unser Kombi-Rabatt-Tipp: Kombinieren Sie Ihre § 15 FAO-Seminare nach Ihren Bedürfnissen! Sie erhalten für die Buchung des 2. Seminars auf dieses einen Rabatt von 15%** und ab dem 3. Seminar auf dieses und die folgenden sogar 30%** - egal in welchem Fachbereich d.h. wenn Sie Online-Seminare aus mehreren Fachbereichen buchen, können Sie diese natürlich kombinieren.
Es besteht die Möglichkeit während und nach dem Seminar via Chat Fragen zu stellen. Allerdings wird empfohlen, Fragen für eine effektivere Kommunikation über das Mikrofon zu äußern.
Wenn Fragen direkt über das Mikrofon gestellt werden, profitieren sowohl die Teilnehmenden als auch die Referierenden. Dies fördert ein besseres Verständnis und ermöglicht es allen, mehr aus dem Seminar mitzunehmen.
Fortbildung
5 Nettozeitstunden mit einer halbstündigen Pause (evtl. verteilt auf die gesamte Nettozeit)
Wir bitten Sie, sich ca. 30 Minuten vor Beginn des Seminars einzuloggen, sollten technische Probleme auftreten, können diese eventuell noch rechtzeitig behoben werden.
Bestandskunden können in der Regel bis kurz vor Beginn der Veranstaltung buchen. Neukunden können bis zu 1 Stunde vor Seminarbeginn buchen.
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