Medizinrecht

Medizin meets Recht: Eine gesunde Sehne reißt nicht!? Was bedeutet dies für Rechtsanwender aller Fachrichtungen? (TS715 München 24 // Double-Teaching)

Raum München
07.12.2024
08:30 - 17:30 Uhr
7,5 Nettozeitstunden
5% Frühbucherrabatt
495,00 €
Frühbucherpreis bis 08.09.2024: 470,25 €
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Inhalt

Double-Teaching: Profitieren Sie vom fundierten Fachwissen zweier Spezialisten in Co-Moderation.

Seminarinhalt
07.12.2024
Medizin meets Recht: Eine gesunde Sehne reißt nicht!? Was bedeutet dies für Rechtsanwender aller Fachrichtungen?

  • Haftungsfragen bei Rotatorenmanschettenläsionen und anderen Sehnenschädigungen             


In Deutschland werden pro Jahr etwa 8 Millionen Unfälle verursacht, häufig mit Verletzungen des Muskel-Sehnen-Komplexes. Hierbei stellt sich für Anwälte die Frage, wer im Einzelfall haftet – gesetzlicher oder private Versicherungsträger, ein Unfallgegner usw.              
             
Die Fachanwälte sollten nicht nur wissen, wie ein solcher Fall juristisch zu lösen ist. Sie müssen die medizinischen Zusammenhänge verstehen, damit das Prozessrisiko vernünftig eingeschätzt werden kann. Wie gestaltet sich die Haftung nach einem „Sehnenschaden“ zB. durch einen Verkehrsunfall. Welche Schäden sind durch die Berufsgenossenschaft (gUV), die gesetzliche Krankenversicherung oder etwa die private Unfallversicherung (PUV) abgedeckt.       



  •  Wann liegt überhaupt ein Unfall – im Rechtssinne – vor?             

  • „Ist der Versicherte so geschützt, wie er die Arbeit antritt“?             Behandelt werden diese Themen für die unterschiedlichen Rechtsgebiete.


Im Fokus stehen neben den juristischen Anforderungen (Zivilrecht, PUV und Sozialversicherungsrecht), insbesondere die medizinischen Fragestellungen hinsichtlich der unterschiedlichen Kausalitätsanforderungen in den einzelnen Rechtsgebieten, denn im Hinblick auf die Kausalitätsanforderungen gibt es erhebliche Unterschiede (Strengbeweis der haftungsbegründenden Kausalität im Zivilrecht, hinreichende Wahrscheinlichkeit im Bereich des Sozialversicherungsrechts), sodass allen Fachanwaltsdisziplinen die Unterscheidung und die praktischen Auswirkungen anhand der juristischen, aber auch der medizinischen Kriterien dargelegt werden.              
             



  • Was sind medizinisch „Texturstörungen“, was sind „degenerative Veränderungen“ – wie ist der „aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand“ definiert?        

  • Wozu brauchen Anwälte diese Erkenntnisse und können sie prozessual umsetzen?!     


 



  • Die juristische Darstellung erfolgt unter Zugrundelegung der einschlägigen aktuellen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung.

  • Medizinisch werden die Grundlagen und der anatomische Aufbau von Sehnen allgemein, der Achillessehne und der vier Sehnen der Rotationsmanschette sehr systematisch und für die medizinischen Laien verständlich dargestellt.


 


Ein medizinischer Laie ist nach dem Seminar in der Lage, die medizinischen Anforderungen, insbesondere medizinische Sachverständigengutachten zu lesen und zu verstehen. Anhand von „echten“ Sachverständigengutachten werden den Teilnehmenden „Hilfen an die Hand“ gegeben, wie sie in solchen Verfahren ihre Prozessführung optimieren können.              
             
Für die einzelnen Bereiche werden die verfahrensrechtlichen Anforderungen des Prozessrechts bzw. der Prozessführung erläutert.


Weitere Stichworte, die in der anwaltlichen Praxis immer wieder Probleme aufwerfen können sind Fragen hinsichtlich Schadensanlagen, Vorschäden, Vorinvalidität usw.             


Selbst verständlich gehen die Referenten sehr intensiv auf die Fragen bzw. Beispielfälle aus dem Auditorium und die aktuelle Rechtsprechung ein.             


 



  • Exkurs: „wie-Berufskrankheit“ - „Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung durch Überschulterarbeit, repetitive Bewegungen im Schultergelenk, Kraftanwendungen im Schulterbereich durch Heben von Lasten oder Hand-Arm-Schwingungen“ wird medizinisch und juristisch erläutert!     

Referenten/-innen

Stefan Bultmann, RiSG    und


Dr. Ulf Thiebe


 


Double-Teaching: Profitieren Sie vom fundierten Fachwissen zweier Spezialisten in Co-Moderation.


 


Seit mehr als zehn Jahren sind wir als Duo – im Teamteaching – in der Anwaltsfortbildung tätig. Unser Schwerpunkt liegt hierbei in der medicolegalen Zusammenarbeit zwischen Juristinnen/Juristen und Medizinern. Die juristische Prüfung eines Tatbestandes, bei dem es auf medizinische Fragestellungen ankommt, bereitet nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten. Daher versuchen wir die komplizierten medizinischen Zusammenhänge im rechtlichen Kontext der jeweiligen Fachgebiete darzulegen und zu erläutern, wie juristisch Tätige, als medizinische Laien, die Erfolgsaussichten einer Klage abschätzen können und gegebenenfalls mit welchen (juristischen) Argumenten medizinische Sachverhalte angegriffen werden können.


 


Unsere Stärken als Referenten liegt darin, dass wir – gerade bei Präsenzveranstaltungen - die Teilnehmenden mitreißen und spannend die juristischen und medizinischen Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar mit einem gewissen Esprit darlegen. Die Teilnehmenden werden regelmäßig auch nach 7,5 Stunden nicht müde und können den anschaulichen Ausführungen stets folgen. Beide Referenten haben einen spannenden und gleichsam unterhaltenden Vortragsstil, sodass die Teilnahme jeder Veranstaltung ein Gewinn darstellt. Durch die sehr umfangreiche Erfahrung als Mediziner medizinischer Sachverständiger bzw. als Richter, können fast alle Fragen aus dem Auditorium spontan und umfassend beantwortet werden.


Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Teilnehmerkreis

Fachanwälte/innen für Medizinrecht bzw. Arbeitsrecht bzw. Sozialrecht bzw. Verkehrsrecht bzw. Versicherungsrecht


sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in den genannten Fachrichtungen befassen.

Seminargebühr

495,00 Euro zzgl. ges. USt,

inkl. Mittagessen u. Seminarunterlagen
Alle Preise vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Änderungen hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht.

 

Unser Kombi-Rabatt:  Kombinieren Sie Ihre § 15 FAO-Seminare nach Ihren Bedürfnissen! Sie erhalten für die Buchung des 2. Seminars auf dieses einen Rabatt von 15%** und ab dem 3. Seminar auf dieses und die folgenden sogar 30%** - egal in welchem Fachbereich d.h. wenn Sie Seminare (Präsenz-Seminare u./o. Online-Seminare) aus mehreren Fachbereichen buchen, können Sie diese natürlich kombinieren. **personenbezogene Buchung innerhalb eines Kalenderjahres. Rabatte werden nach Veranstaltungsbeginn berücksichtigt und jeweils vom Seminar-Grundpreis berechnet. Kostenfreie Seminare, eLearning-Module und RENO-Seminare werden hierbei nicht angerechnet.

Kontakt

Frau Marion Herkert
Tel.: 07066 - 90 08 28
Mail: m.herkert@arber-seminare.de

Zeitlicher Ablauf der
Fortbildung
08:30 Uhr - 10:30 Uhr
15 Min. Kaffeepause
10:45 Uhr - 12:30 Uhr
1 Std. Mittagspause
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
15 Min. Kaffeepause
15:45 Uhr - 17:30 Uhr
Sonstige Hinweise

Wir empfehlen das passende Kombiseminar "Korruption im Gesundheitswesen" zu buchen, um die gesamte Bandbreite der Thematik erfassen zu können und von unserem Kombi-Rabatt (d.h. bis zu 30% Rabatt) zu profitieren.


 


Wir empfehlen unseren Teilnehmenden auf Storno-Möglichkeiten bei Hotelbuchungen/Zugbuchungen zu achten, da wir immer kurzfristige Änderungen und Anpassungen (z.B. durch Krankheit usw.) in unsere Überlegungen und Veranstaltungsplanungen einfließen lassen müssen.


 


Aus diesem Grund bitten wir auch um Beachtung des E-Mail-Eingangs  bzw. der aktuellen Informationen auf unserer Website.

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