Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in Arbeitseinkommen und Bankkonten - online (RENO19o Online 25)
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Anhand des Formulars erklärt und besser gemacht
In dem Seminar wird das Verfahren anhand des amtlichen Formulars besprochen und es wird aufgezeigt, wie der Vollstreckungserfolg durch gezielte Anträge verbessert werden kann.
Der pfändbare Betrag wird berechnet und es werden Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung (Lohnabrechnung, Kontoauszüge usw.) aufgezeigt.
- I. Allgemeines
- II. Verfahren (örtl. Zuständigkeit wenn Schuldner im Ausland wohnt, PKH-Beiordnung vergessen)
- III. Arbeitseinkommen (Beinflussungsmöglichkeiten insb. auch bei Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen)
- IV. Bankkonten
- V. Auskunftsverpflichtung des Schuldners gem. § 836 ZPO
Von den bei den Vollstreckungsgerichten vorkommenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen erfolgen mindestens 90 % in Arbeitseinkommen und Bankkonten. Hierbei sind die Gläubiger verpflichtet, das amtliche Formular zu benützen. Derzeit sind zwei Versionen des amtlichen Formulars zulässig. Ab 01.12.2023 kann nur noch das neue Formular benutzt werden.
Stefan Geiselmann, Rpfl
Mitarbeiter/innen von Anwaltskanzleien oder anderen Unternehmen, die mit Zwangsvollstreckung insbesondere mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss befasst sind.
Frau Iris Mayerle
Tel.: 07066 - 90 08 35
Mail: i.mayerle@arber-seminare.de
Es besteht die Möglichkeit während und nach dem Seminar via Chat Fragen zu stellen. Allerdings wird empfohlen, Fragen für eine effektivere Kommunikation über das Mikrofon zu äußern.
Wenn Fragen direkt über das Mikrofon gestellt werden, profitieren sowohl die Teilnehmenden als auch die Referierenden. Dies fördert ein besseres Verständnis und ermöglicht es allen, mehr aus dem Seminar mitzunehmen.
Fortbildung
Wir bitten Sie, sich ca. 30 Minuten vor Beginn des Seminars einzuloggen, sollten technische Probleme auftreten, können diese eventuell noch rechtzeitig behoben werden.
Bestandskunden können in der Regel bis kurz vor Beginn der Veranstaltung buchen. Neukunden können bis zu 1 Stunde vor Seminarbeginn buchen
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.
Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser
Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter/innen-Seminare nicht nach § 15 FAO geeignet sind.