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Fachübergreifend

Sachbearbeiter*in PKH/VKH mit Zertifikat - online (RENO31o Online 26 // Frühjahrstermine)

Online
11.03.2026
09:00 - 16:30 Uhr
6 Nettozeitstunden (2 x 3 Stunden)
5% Frühbucherrabatt
199,00 €
Frühbucherpreis bis 11.12.2025: 189,05 €

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Zweiteilige Seminarserie (an einem TAG) die mit einem Zertifikat abschließt.     
Die Veranstaltungen sind auch einzeln buchbar.       


Es werden alle Bereiche der Prozesskostenhilfe besprochen.      
Zudem werden aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen vorgestellt.     
Es können jederzeit eigene Fragen gestellt werden.       


Es gibt eine Teilnahmebegrenzung, um eine noch bessere Interaktion untereinander zu gewährleisten. 


Unser Tipp: Die interdisziplinäre Veranstaltung vertieft die Kenntnisse der familienrechtlichen Besonderheiten zur Gewährung von Verfahrenskostenhilfe, sodass eine Anerkennung als Fortbildung gem. § 15 FAO im Familienrecht (5 Zeitstunden) möglich ist. 


 


 

Seminarinhalt

Mi.  11.03.2026 09:00 - 12:15 Uhr - Teil 1: Materielles Recht



  • Subjektive Voraussetzungen

    • Einsatz von Vermögen      

    • Finanzierung durch Dritte      

    • Einsatz von Einkommen      

    • Sonderfall: Partei kraft Amtes, juristische Person, parteifähige Vereinigung 



  • Objektive Voraussetzungen


 


Mi. 11.03.2026 13:15 - 16:30 Uhr - Teil 2: Verfahrensrecht 


u.a.



  • Antrag auf Prozesskostenhilfe      

  • Glaubhaftmachung der Angaben      

  • Exkurs: Einkommensermittlung bei Selbstständigen      

  • Umfang der Bewilligung nach § 119 ZPO      

  • Wirkung der PKH nach § 122 ZPO      

  • Besonderheiten der PKH-Rechtsanwaltsgebühren      

  • Aufhebung der PKH nach § 124 ZPO      

  • Rechtsmittel      

  • Besonderheiten der Verfahrenskostenhilfe gem. FamFG      


 

Referenten/-innen

Andreas Erdmann, Dipl.-Rpfl (FH)

Teilnehmerkreis

Rechtsanwält/innen und Mitarbeiter/innen von Anwaltskanzleien oder Behörden/Organisationen, die mit Prozesskostenhilfe-Anträgen befasst sind.           


 
Die interdisziplinäre Veranstaltung vertieft die Kenntnisse der familienrechtlichen Besonderheiten zur Gewährung von Verfahrenskostenhilfe, sodass eine Anerkennung als Fortbildung gem. § 15 FAO im Familienrecht (5 Zeitstunden) möglich ist.            
            

Seminargebühr

199,00 Euro zzgl. ges. USt, inkl. digitaler Seminarunterlagen


 


Wir gewähren 5% Frühbucher-Rabatt auf die Seminargebühr bei Anmeldung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn - es gilt der Eingang einer verbindlichen Anmeldung.


 


Nach Absolvierung aller Serminarteile erhalten Sie ein Zertifikat "Sachbearbeiter*in PKH/VKH"


 


Bei Absolvierung einzelner Teile der Seminarreihe erhalten Sie ein Teilnahmebescheinigung.

Kontakt

Frau Iris Mayerle
Tel.: 07066 - 90 08 35
Mail: i.mayerle@arber-seminare.de

Gut zu wissen

 



Sie sind bereits Mitglied der VAReNo Community?


→ Dann nutzen Sie den VAReNo Community-Vorteil von 10% Rabatt. Weitere Rabatte, wie z. B. Frühbucherrabatt, werden selbstverständlich ebenfalls berücksichtigt.


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Zeitlicher Ablauf der
Fortbildung

 

11.03.2026 Teil 1 09:00 bis 12:15 Uhr - je 3 Nettozeitstunden (mit einer Pause)

11.03.2026 Teil 2 13:15 bis 16:30 Uhr - je 3 Nettozeitstunden (mit einer Pause)

 

 

Wir bitten Sie, sich ca. 30 Minuten vor Beginn des Seminars einzuloggen, sollten technische Probleme auftreten, können diese eventuell noch rechtzeitig behoben werden.

 

Bestandskunden können in der Regel bis kurz vor Beginn der Veranstaltung buchen. Neukunden können bis zu 1 Stunde vor Seminarbeginn buchen.

Sonstige Hinweise

Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.


Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs  // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser


 


Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter/innen-Seminare nicht komplett nach § 15 FAO geeignet sind.


 


Unser Tipp: Die interdisziplinäre Veranstaltung vertieft die Kenntnisse der familienrechtlichen Besonderheiten zur Gewährung von Verfahrenskostenhilfe, sodass eine Anerkennung als Fortbildung gem. § 15 FAO im Familienrecht (5 Zeitstunden) möglich ist. 


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