Sicherer Einstieg in die Zwangsvollstreckung kompakt - Vermeiden Sie unnötige Zwischenverfügungen!
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Titel, Klausel, Zustellung – war es das schon?
Vermeiden Sie unnötige und nervende Zwischenverfügungen!
Die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen Titel, Klausel und Zustellung kennt (fast) jeder.
Dagegen sind die besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen Kalendertag § 751 Abs. 1 ZPO, Sicherheitsleistung § 751 Abs. 2, Wartefrist § 798 ZPO und die Zug um Zug Leistung § 756 ZPO weithin unbekannt.
Das Kurzseminar eignet sich hervorragend für einen sicheren Einstieg in das Zwangsvollstreckungsrecht!
So werden beispielsweise im Rahmen der Vollstreckungsklausel die Rechtsnachfolgeklausel und Ausnahmen vom Erfordernis der Klauselvorlage erläutert.
Besonders Neu- und Quereinsteiger wird auf diese Weise ein sicherer Einstieg in das Zwangsvollstreckungsrecht ermöglicht.
Der Dozent Rechtspfleger Geiselmann ist seit 20 Jahren im Zwangsvollstreckungsrecht tätig und vermittelt den Stoff anschaulich und praxisnah.
Mitarbeiter/innen in Kanzleien und Rechtsabteilungen mit Verantwortung für die Zwangsvollstreckung
Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen, insbesondere in den Bereichen Zivilrecht und Forderungsmanagement.
45,00 Euro zzgl. ges. Ust, inkl. digitaler Seminarunterlagen
Wir gewähren 5% Frühbucher-Rabatt bei Anmeldung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn - es gilt der Eingang einer verbindlichen Anmeldung.
Frau Iris Mayerle
Tel.: 07066 - 90 08 35
Mail: i.mayerle@arber-seminare.de
Fortbildung
Wir bitten Sie, sich ca. 30 Minuten vor Beginn des Seminars einzuloggen, sollten technische Probleme auftreten, können diese eventuell noch rechtzeitig behoben werden.
Bestandskunden können in der Regel bis kurz vor Beginn der Veranstaltung buchen. Neukunden können bis zu 1 Stunde vor Seminarbeginn buchen.
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.
Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser
Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter/innen-Seminare nicht nach § 15 FAO geeignet sind.