Stärkung der Patientenrechte: Aktueller Stand der Überlegungen zur Änderung der §§ 630a ff BGB - online
(TS667o Online 26)
Die Koalitionsverträge der "GroKO" aus 2018 und der "Ampel" aus 2021 sahen eine Änderung des Patientenrechtegesetzes vor. So hieß es in 2021: „Bei Behandlungsfehlern stärken wir die Stellung der Patientinnen und Patienten im bestehenden Haftungssystem. Ein Härtefallfonds mit gedeckelten Ansprüchen wird eingeführt.“
Nun heißt es in dem Koalitionsvertrag CDU/CSU – SPD vom 05.05.2025: "Bei medizinischen Behandlungen stärken wir Patientinnen und Patienten gegenüber den Behandelnden."
Auf diese mehreren Ankündigung hin gibt es von Patientenvertretern, von dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, von Krankenkassen und dem Sozialverband Deutschland wie auch in der Literatur eine Reihe verschiedener Vorschläge zur Ausgestaltung der "Stärkung der Patientenrechte".
Da einiges dafür spricht, dass sich die Bundesregierung der Sache annimmt, werden in diesem Online-Seminar die Reformüberlegungen im Einzelnen dargestellt, etwa
- die einer Ausweitung der Beweiserleichterungen hinsichtlich der Kausalität und bei Dokumentationsversäumnissen
- einer Stärkung der Schlichtungsverfahren
- der Einführung von Qualitätsstandards bei medizinischen Sachverständigen
- der Erleichterung der Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen
- eines späteren Verjährungsbeginns
- der Ausweitung der Unterstützung der Patientinnen und Patienten nach § 66 SGB V
- der Stärkung der Verpflichtung zur Fehleraufklärung
- und mehr.
Fachanwälte/innen für Medizinrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich schwerpunktmäßig mit medizinrechtlichen Mandaten befassen oder medizinrechtlich interessiert sind.
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(TS667o Online 26)
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