Stärkung der Patientenrechte: Aktueller Stand der Überlegungen zur Änderung der §§ 630a ff BGB - online
(TS667o Online 25)
Die Koalitionsverträge der "GroKO" aus 2018 und der "Ampel" aus 2021 sahen eine Änderung des Patientenrechtegesetzes vor. So hieß es in 2021: „Bei Behandlungsfehlern stärken wir die Stellung der Patientinnen und Patienten im bestehenden Haftungssystem. Ein Härtefallfonds mit gedeckelten Ansprüchen wird eingeführt.“
Auf diese Ankündigung hin gibt es von Patientenvertretern, von dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, von Krankenkassen und dem Sozialverband Deutschland wie auch in der Literatur eine Reihe verschiedener Vorschläge zur Ausgestaltung der "Stärkung der Patientenrechte".
Da zu erwarten steht, dass auch die nächste Bundesregierung sich der Sache annimmt, werden in diesem Online-Seminar die Reformüberlegungen im Einzelnen dargestellt, etwa
- die einer spürbaren Ausweitung der Beweiserleichterungen hinsichtlich der Kausalität und bei Dokumentationsversäumnissen
- einer Ausweitung der Schlichtungsverfahren
- der Einführung von Qualitätsstandards bei medizinischen Sachverständigen
- der Erleichterung der Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen
- eines späteren Verjährungsbeginns
- der Stärkung der Verpflichtung zur Fehleraufklärung
- der landgerichtlichen Alleinzuständigkeit für erstinstanzliche Arzthaftungssachen
und mehr.
Fachanwälte/innen für Medizinrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in den genannten Fachrichtungen befassen.
115,00 Euro zzgl. ges. USt
inkl. Digitaler Seminarunterlagen
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(TS667o Online 25)
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