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Familienrecht

Typische Probleme bei Scheidungen von Selbstständigen und Unternehmern

7,5 Nettozeitstunden
Familienrecht
07.11.2025
(TS313a Stuttgart 25)
Raum Stuttgart
08:30 - 17:30 Uhr
395,00 €

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Inhalt
Seminarinhalt
Typische Probleme bei Scheidungen von Selbstständigen und Unternehmern

Scheidungen von Unternehmern und anderen Selbstständigen weisen gegenüber der Scheidung von abhängig Beschäftigten in zahlreichen Fällen Besonderheiten auf.


Das gilt unabängig davon, ob es sich um eine Großunternehmerscheidung oder um die Scheidung des Inhabers eines kleineren mittelständischen oder eines Einpersonenunternehmens handelt. Diese Besonderheiten sollen in dem Seminar systematisiert und analysiert werden. Anhand von Beispielen werden typische Konstellationen vorgestellt und Strategien für die interessengerechte Lösung diskutiert.


 


Im Versorgungsausgleich etwa resultieren erhebliche Unterschiede im Vergleich zu den sonst bestehenden Problemen aus der großen Bedeutung privater Anrechte für die Altersvorsorge von Selbstständigen und Unternehmern, die dazu führen, dass Bewertungsprobleme eine ganz andere Relevanz entfalten als in den Fällen, in denen die gesetzliche Rentenversicherung im Fokus der Altersscherung steht.


Hinzu treten Probleme, die aus der Asymetrie der Versorgungen der Ehegatten (gesetzliche Rentenversicherung auf der einen, private Alterssicherung auf der anderen Seite) ergeben. Für private Anrechte kommt es auch in viel häufigeren Fälle zu einem externen Ausgleich, so dass die mit dieser Teilungsform zusammenhängenden Probleme (Teilung von Rente oder Kapital?, Verzinsung?, Absicherung?) eine viel größere Bedeutung haben als bei anderen Scheidungen.


Gerade bei Unternehmerscheidungen stellt sich auch die Optionsrechtsproblematik, weil die privat abgesicherten Unternehmer immer wieder versuchen, durch die geschickte Auswahl von Optionsrechten ihre Versorgungen dem Ausgleich zu entziehen. In diesem Zusammenhang sind auch die Konkurrenzverhältnisse zu anderen Ausgleichssystemen zu betrachten.


 


Im Güterrecht stellen sich besondere Fragen in zwei grundlegend verschiedenen Konstellationen: Gibt es einen Ehevertrag, ist dort oft der gesetzliche Güterstand ausgeschlossen und Gütertrennung vereinbart. Es fragt sich dann, ob der andere Ehegatte gleichwohl an dem Vermögenszuwachs während der Ehe partizipiert.


Dazu hat die Rechtsprechung verschiedene Ausgleichsinstrumente entwickelt, die als Nebengüterrecht bezeichnet werden.


Gegenstand des Seminars werden vor allem die Ehegatteninnengesellschaft und das Ehegattenarbeitsverhältnis sowie der familienrechtliche Ausgleichsanspruch sein. In diesem Kontext kann auch die Frage, ob ein Ehegatte Zuwendungen, die er während der Ehe dem anderen gemacht hat (entweder als Unterstützung von dessen unternehmerischer Tätigkeit oder umgekehrt als Teilhabe an den Erträgen daraus), wieder zurückverlangen kann, erhebliche Bedeutung erlangen.


Gibt es zwischen den Eheleuten keinen Ehevertrag, so dass der gesetzliche Güterstand gilt, stellen sich in verschärftem Maße die Fragen nach der Bewertung des vorhandenen Vermögens (Stichwort: latente Steuern) und der Berücksichtigung von Auslandsvermögen. Vor allem ist aber auch zu diskutieren, welche Besonderheiten sich daraus ergeben, dass das Vermögen ist im Unternehmen gebunden ist. Umschichtungen von Vermögen, Ausgleichs- und Stundungsvereinbarungen sind insofern wichtige Instrumente.


 


Im Unterhaltsrecht spielen vor allem Einkommensermittlung (Stichwort: „der arm gerechnete Unternehmer“) und die Konkurrenz zum Zugewinnausgleich hinsichtlich der Beteiligung am Unternehmen wichtige Rollen.


 


Alles in allem also genug Stoff für ein vielfältiges und abwechslungsreiches Seminar…


 


 


Wir empfehlen das passende Kombiseminar zu buchen, um die gesamte Bandbreite der Thematik erfassen zu können und von unserem Kombi-Rabatt d.h. bis zu 30% zu profitieren.


Selbstverständlich können diese auch unabhängig voneinander gebucht werden.

Teilnehmerkreis

Fachanwälte/innen Familienrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit familienrechtlichen Mandaten befassen oder familienrechtlich interessiert sind.

Seminargebühr

395,00 Euro zzgl. ges. USt,
inkl. Mittagessen und digitalen Seminarunterlagen


Optional: Seminarunterlagen in Papierform können für 31,00 Euro zzgl. USt einfach dazu gebucht werden.


Wir gewähren 5% Frühbucher-Rabatt auf die Seminargebühr bei Anmeldung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn - es gilt der Eingang einer verbindlichen Anmeldung.

 

Alle Preise vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Änderungen hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht.

 

Unser Kombi-Rabatt-Tipp: Kombinieren Sie Ihre § 15 FAO-Seminare nach Ihren Bedürfnissen! Sie erhalten für die Buchung des 2. Seminars auf dieses einen Rabatt von 15%** und ab dem 3. Seminar auf dieses und die folgenden sogar 30%** - egal in welchem Fachbereich d.h. wenn Sie Online-Seminare aus mehreren Fachbereichen buchen, können Sie diese natürlich kombinieren. **personenbezogene Buchung innerhalb eines Kalenderjahres. Rabatte werden nach Veranstaltungsbeginn berücksichtigt und jeweils vom Seminar-Grundpreis berechnet. Kostenfreie Seminare, eLearning-Module und RENO-Seminare werden hierbei nicht angerechnet.

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Kontakt

Frau Jana Hoger
Tel.: 07066 - 90 08 21
Mail: j.hoger@arber-seminare.de

Zeitlicher Ablauf der
Fortbildung
08:30 Uhr - 10:30 Uhr
15 Min. Kaffeepause
10:45 Uhr - 12:30 Uhr
1 Std. Mittagspause
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
15 Min. Kaffeepause
15:45 Uhr - 17:30 Uhr
Sonstige Hinweise

Wir empfehlen unseren Teilnehmenden auf Storno-Möglichkeiten bei Hotelbuchungen/Zugbuchungen zu achten, da wir immer kurzfristige Änderungen und Anpassungen (z.B. durch Krankheit usw.) in unsere Überlegungen und Veranstaltungsplanungen einfließen lassen müssen. Aus diesem Grund bitten wir auch um Beachtung des E-Mail-Eingangs  bzw. der aktuellen Informationen auf unserer Website.

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