Strafrecht

Typische Strafbarkeitsrisiken bei der Softwareentwicklung - online

2,5 Nettozeitstunden
Strafrecht
13.11.2025
(TS742o Online 25)
Online
13:30 - 16:00 Uhr
5% Frühbucherrabatt
Durchführungsgarantie
115,00 €
Frühbucherpreis bis 15.08.2025: 109,25 €

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Seminarinhalt

Vor allem kleine und mittelständische IT-Unternehmen sind oft nicht hinreichend für die rechtlichen Grenzen ihrer Produktentwicklung sensibilisiert.


Nicht alles, was technisch umsetzbar ist, ist auch legal und insbesondere das Risiko von Urheberrechtsverstößen wird häufig unterschätzt.


Hier tut sich ein interessantes Tätigkeitsfeld in der Schnittstelle zwischen Strafverteidigung und Technologie auf, denn für eine sachgerechte  rechtliche  Würdigung kommt es  meist  auf die  Umstände des Einzelfalles an. Schon leichte Abwandlungen des gewählten technischen Weges können zu einer anderen rechtlichen Würdigung führen und ermöglichen eine erfolgversprechende Verteidigung auf Tatbestandsebene.


Die Kunst des Verteidigers in solchen Mandaten liegt darin, die technischen Besonderheiten des Falles zu erfassen, zu verstehen und  in die "Sprache der Justiz" zu übersetzen. 



Die  Referentin  möchte  hierfür  erstes  Handwerkzeug  mitgeben,  indem  sie  das  erforderliche Hintergrundwissen im materiellen Urheberrecht vermittelt.


Sie zeigt auf, inwieweit sich hinsichtlich Computerprogrammen Besonderheiten gegenüber anderen Schutzgegenständen des UrhG ergeben und geht zur Veranschaulichung der Bedeutung des gewählten technischen Weges auf ausgewählte Fälle aus der Rechtsprechung ein.


Abschließend widmet sie sich der zentralen Strafbarkeitsnorm §106 UrhG. Dabei wird sie unter anderem die Grenzen dessen Zivilrechtsakzessorität durch den Bestimmtheitsgrundsatz aufzeigen.



Der Schwerpunkt des Vortrages liegt in der Anwendung des § 106 UrhG auf Computerprogramme.


Der Vortrag richtet sich daher vor allem an Kollegen, die bislang nicht über detailliertes Wissen zu den §§ 69a ff. UrhG verfügen.

Teilnehmerkreis

Fachanwälte/innen für Strafrecht bzw. IT-Recht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in den genannten Fachrichtungen befassen.

Seminargebühr

115,00 Euro zzgl. ges. USt

inkl. Digitaler Seminarunterlagen
Selbstverständlich erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO.

 

Unser Kombi-Rabatt-Tipp: Kombinieren Sie Ihre § 15 FAO-Seminare nach Ihren Bedürfnissen! Sie erhalten für die Buchung des 2. Seminars auf dieses einen Rabatt von 15%** und ab dem 3. Seminar auf dieses und die folgenden sogar 30%** - egal in welchem Fachbereich d.h. wenn Sie Online-Seminare aus mehreren Fachbereichen buchen, können Sie diese natürlich kombinieren. **personenbezogene Buchung innerhalb eines Kalenderjahres. Rabatte werden nach Veranstaltungsbeginn berücksichtigt und jeweils vom Seminar-Grundpreis berechnet. Kostenfreie Seminare, eLearning-Module und RENO-Seminare werden hierbei nicht angerechnet.

 

Strafrecht
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Kontakt

Frau Kathrin Liebig
Tel.: 07066 - 90 08 26
Mail: k.liebig@arber-seminare.de


 

Zeitlicher Ablauf der
Fortbildung

Wir bitten Sie, sich ca. 30 Minuten vor Beginn des Seminars einzuloggen, sollten technische Probleme auftreten, können diese eventuell noch rechtzeitig behoben werden.

 

Bestandskunden können in der Regel bis kurz vor Beginn der Veranstaltung buchen. Neukunden können bis zu 1 Stunde vor Seminarbeginn buchen.

Sonstige Hinweise

Es besteht die Möglichkeit während und nach dem Seminar via Chat Fragen zu stellen. Allerdings wird empfohlen, Fragen für eine effektivere Kommunikation über das Mikrofon zu äußern.


Wenn Fragen direkt über das Mikrofon gestellt werden, profitieren sowohl die Teilnehmenden als auch die Referierenden. Dies fördert ein besseres Verständnis und ermöglicht es allen, mehr aus dem Seminar mitzunehmen.


 


Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.


Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs  // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser

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