Vergaberecht aktuell: Ungewöhnlich niedrige Angebote im Fokus der Rechtsprechung - online
(TS718o Online 24)
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Ungewöhnlich niedrige Angebote sind Tagesgeschäft eines Vergaberechtlers. Kritische Preisaufklärungen deuten in aller Regel einen bevorstehenden Ausschluss an.
Aus Bietersicht stellt sich stets die Frage, was mitzuteilen ist, um nicht zu wenig, aber auch nicht zu viel preiszugeben. Öffentliche Auftraggeber hingegen stehen spätestens bei Erreichen der „Aufgreifschwellen“ vor der Frage, ob und wenn ja wie aufzuklären ist.
Nachdem es in den letzten Jahren vermehrt Entscheidungen zu gerade diesem Spannungsfeld gab, ist es höchste Zeit einen genaueren Blick hierauf zu werfen.
Fachanwälte/innen für Vergaberecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich schwerpunktmäßig mit vergaberechtlichen Mandaten befassen oder vergaberechtlich interessiert sind.
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