Zur Schadenhöhe nach Verkehrsunfällen - Vorschaden, Prüfbericht und Co. - online
(TS638o Online 24)
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Selbst wenn die Haftung der Gegenseite nach einem Verkehrsunfall dem Grunde nach unstreitig ist, werden die Ansprüche des Geschädigten von KH-Versicherern nicht selten der Höhe nach gekürzt. Dies gilt bspw. für den Fahrzeugschaden auf der Grundlage von Prüfberichten und/oder Vorschäden, die Gutachterkosten nach eigenen Schadentableaus, die Mietwagenkosten nach „Fraunhofer“ oder „Schwacke“ u.v.m.
Der Vortrag wendet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in ihrer täglichen Praxis mit solchen Einwendungen konfrontiert werden. Anhand aktueller Rechtsprechung wird aufgezeigt, was davon berechtigt ist und was nicht.
Dabei werden Tipps zur Konfliktvermeidung im Vorfeld ebenso gegeben wie zum konkreten Vortrag vor Gericht.
- I. Konkrete / fiktive Abrechnung der Reparaturkosten
- 1. Das Vier-Stufen-Modell des BGH
- 2. Die Sechs-Monats-Frist
- 3. Restwertangebote
- 4. "Mischen impossible"
- 5. Umsatzsteuer (brutto / netto)
- II. Werkstattrisiko
- III. Merkantiler Minderwert
- IV. Verweis auf Referenzwerkstätten / Verbringungskosten / UPE-Aufschläge / Stundenverrechnungssätze
- V. Beilackierungskosten
- VI. Mietwagenkosten / Nutzungsausfall
- VII. Vorschäden
- VIII.Gutachterkosten
Fachanwälte/innen für Verkehrsrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich schwerpunktmäßig mit verkehrsrechtliche Mandaten befassen oder verkehrsrechtlich interessiert sind.
115,00 Euro zzgl. ges. USt
inkl. Digitaler Seminarunterlagen
Selbstverständlich erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO.
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Fortbildung
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