Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ihrem gewählten Thema.
Falls Ihre Frage hier nicht dabei ist, wenden Sie sich gerne an uns.
Sie können Ihre Fortbildungen ortsunabhängig - d.h. z.B. von zu Hause oder Ihrem Büro aus absolvieren und sparen Fahrt- und Übernachtungskosten - alles was Sie brauchen, ist eine schnelle und stabile Internetverbindung und natürlich eine Lautsprecherfunktion. Optimalerweise wäre auch ein Head-Set hilfreich - aber nicht unbedingt erforderlich.
Durch unsere über 20jährige Erfahrung wissen wir, was ein Fachanwalt (m/w/d) braucht um schnell, zeitgemäß und trotzdem inhaltsstark seine § 15 FAO Fortbildung zu absolvieren.
Alles was Sie brauchen, ist eine schnelle und stabile Internetverbindung und natürlich eine Lautsprecherfunktion. Optimalerweise wäre auch ein Head-Set hilfreich - aber nicht unbedingt erforderlich.
Zur Durchführung unserer Online-Seminare nutzen wir „Cisco Webex“.
Die Anwendung funktioniert auf jedem handelsüblichen PC, Laptop oder Mac. Darüber hinaus können Sie auch mit Ihrem Tablet oder Smartphone an dem Online-Seminar teilnehmen. Bitte installieren Sie dafür vorher die entsprechende App aus dem Apple Appstore bzw. dem Google Play Store „Cisco Webex Meetings“.
ARBER|seminare führt ONLINE-Seminare in der derzeitigen Form schon seit 2015 durch.
Unsere mehrjährige Erfahrung in der Ausrichtung von § 15 FAO Online-Seminaren bietet Ihnen die Sicherheit, dass diese Seminare auch von den zuständigen Rechtsanwaltskammern anerkannt werden; so sorgen wir für die von der FAO geforderte Interaktion und erbringen auch den Nachweis der durchgängigen Teilnahme.
Seit 2010 wurde § 15 der Fachanwaltsordnung geändert. Seither heißt es dort (in Abs. 1 S. 2) zu Online-Seminaren:
…„Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, muss die Möglichkeit der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden.“…
Somit ist klargestellt, dass internetbasierte Fortbildungen grundsätzlich anerkennungsfähig sind - und zwar alle 15 Stunden.
Unsere Mitarbeiter-Online-Seminare und Berufsrecht-Online-Seminare sind i.d.R. nicht nach § 15 FAO anerkennungsfähig.
Ja. Sie können ALL Ihre Stunden über unsere § 15 FAO-Online-Seminare absolvieren. Siehe § 15 Abs. 1 S.2 FAO
Unsere Online-Seminare werden jeweils in Einheiten von 2,5 Stunden aufgeteilt, die aber alle flexibel und einzeln buchbar sind.
Unsere mittlerweile mehrjährige Erfahrung bei den Online-Seminaren zeigt, dass Unterrichtseinheiten von 2,5 Stunden optimal für diese Seminarform sind. Längere Einheiten führen zu Ermüdung und erschweren somit die Aufnahme des Seminarstoffes. Auch bei den Online-Seminaren können Sie Ihre Fragen zum Thema stellen. Via Chat ist im Online-Seminar die Kommunikation mit den Referenten und Teilnehmern möglich.
Wir bemühen uns unsere Online-Seminare mehrmals im Jahr zu unterschiedlichen Zeiten anzubieten - so können Sie selber Ihre ideale Kurszeit auswählen. Zum Teil finden die Online-Seminare ab 18:00 Uhr statt und benötigen so keine besondere Tagesplanung, ein Online-Seminar ist damit immer in den Alltag schnell integrierbar.
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