ESF-Förderung Baden-Württemberg

Die ESF Förderung in Baden-Württemberg: Hier finden Sie alles zu den Themen: wer wird gefördert, Fördervoraussetzungen, was wird gefördert, was wir benötigen und wie Sie sich fördern lassen können! Selbstverständlich können Sie uns bei Fragen jederzeit kontaktieren!

Das Ministerium für Wirtschaftsministerium für den Förderbereich Wirtschaft Baden Württemberg fördert aus Mitteln des ESF die beruflichen Fort- & Weiterbildung mit einem Zuschuss in Höhe von 30% oder 70%

Voraussetzung Kurzübersicht

 

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Voraussetzungen detailierte Beschreibung

 

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Was wird gefördert?

 

Die ARBER-Seminare GmbH hat seitens des Wirtschaftsministerium für den Förderbereich Wirtschaft eine begrenzte Förderungs-Bewilligung für unsere Fachanwalts-Lehrgänge und NEU: § 15 FAO-Präsenz-Seminare erneut erhalten. Diese Förderung gilt für  Fachanwalts-Lehrgänge und Präsenz-Seminare, die seit dem 01.09.2023 gestartet sind und läuft bist zum 31.08.2024. In diesem Zeitraum muss die geförderte Fortbildung gestartet sein.

 

Bitte beachten Sie, dass der Lehrgang innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen werden muss.

 

NEU: Ab sofort können Sie auch für Präsenz-Seminare nach § 15 FAO eine ESF-Förderung beantragen (Liste der möglichen Fortbidlungen finden Sie rechts)

 

 

Diese Fortbildungen sind förderungsfähig (Übersicht)

 

Fachanwalts-Lehrgänge

Präsenz-Seminare § 15 FAO

Wer wird gefördert?

 

Wenn Sie:

  • in Baden-Württemberg wohnen
  • in Baden-Württemberg beschäftigt sind
  • der Unternehmenssitz in Baden-Württemberg liegt
  • Sie Anwalt/Syndikusanwalt oder angestellter Volljurist in einer Kanzlei bzw. Unternehmen in Baden-Württemberg sind
Wie kann ich mich fördern lassen?

 

Wir benötigen

  • eine verbindliche und rechtzeitige Anmeldung zu einem ESF-geförderten Fortbildung – bitte bei der Anmeldung den ESF-Förderungs-Vermerk nicht vergessen.
  • Fragebogen Zielgruppenabfrage ESF (siehe folgende Weblinks)
  • Teilnehmerfragebogen zur ESF-Förderung (siehe folgende Weblinks)
  • Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, benötigen wir zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses, um den erhöhten Zuschuss von 70% berücksichtigen zu können. 
    Hinweis: Der 55. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurs/Lehrgangszeitraums liegen

 

 

Bitte beachten Sie, dass wir beide Formulare in ausgedruckter und original unterschriebener Form benötigen.

 

Senden Sie uns die Unterlagen zeitnah mit der Anmeldung (spätestens 7 Kalendertage danach) vor Beginn der Veranstaltung postalisch zu (ARBER-Seminare GmbH, Gottlieb-Daimler-Ring 7, 74906 Bad Rappenau).

 

Eine vorherige Übersendung per Fax oder E-Mail ist möglich, aber nicht ausreichend.

 

Falls Sie 55 Jahre oder älter sind –> hier auch die Kopie des Personalausweises nicht vergessen.

 

Fragebogen Zielgruppenabfrage ESF

 

Excel-Datei – bitte beachten Sie, dass diese Datei Makros enthält – diese bitte zur korrekten Darstellung aktivieren

 

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Teilnahmefragebogen zur ESF-Förderung

 

(Download Formular des Fragebogens – PDF-Datei mit Formularfunktion) bitte beachten Sie, dass im Formular der Punkt  „Basisangaben“ von ARBER-Seminare GmbH ausgefüllt wird.

 

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Informationen für Teilnehmende zur Datenerhebung

 

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Was ist sonst noch zu beachten? 

 

Bitte lesen Sie sich die folgenden „Spielregeln“ aufmerksam durch: 

 

  

  • Der geförderte Betrag wird nach Abzug der evtl. zu berücksichtigenden Rabatte (z.B. Junganwaltspreis) in der entsprechenden Höhe zum Abzug gebracht. 
  • Grundsätzliche Zahlungsbedingungenen bleiben von der Förderung unberührt.
  • Ratenzahlung für Fachanwalts-Lehrgänge ist auch bei Inanspruchnahme der Förderung möglich – bitte sprechen Sie uns hier rechtzeitig an.
  • Bei nicht rechtzeitiger (spätestens 7 Kalendertage nach Anmeldung) Zusendung der kompletten Förderungsunterlagen kommt die Förderung nicht zum Tragen. Die bereits getätigte Seminaranmeldung bleibt verbindlich.
  • Bei Stornierung einer verbindlichen Anmeldung verfällt der Anspruch auf eine bereits bewilligte Förderung.
  • Bei Umbuchung einer verbindlichen Anmeldung muss der Fragebogen „Zielgruppenabfrage ESF“ neu ausgefüllt, unterschrieben und zeitnah mit der Umbuchung eingesandt werden (vorausgesetzt der umgebuchte neue Fachanwalts-Lehrgang ist förderungsfähig)
  • Lehrgangseinheiten in Fachanwalts-Lehrgängen können nur unter eingeschränkten Voraussetzungen vor- bzw. nachgeholt werden. Fragen Sie hierzu rechzeitig bei uns nach. 
  • Gutscheine können bei Inanspruchnahme der Förderung nicht berücksichtigt werden. 
  • Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.

Haben Sie noch Fragen? Benötigen Sie weitere Unterstützung? 

 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht – wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Tel: 07066 – 9008 – 0

 

e-mail: kontakt@arber-seminare.de

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