Die ESF Förderung in Baden-Württemberg: Hier finden Sie alles zu den Themen: wer wird gefördert, Fördervoraussetzungen, was wird gefördert, was wir benötigen und wie Sie sich fördern lassen können! Selbstverständlich können Sie uns bei Fragen jederzeit kontaktieren!
Die ARBER-Seminare GmbH hat seitens des Wirtschaftsministerium für den Förderbereich Wirtschaft eine begrenzte Förderungs-Bewilligung für
(Liste der möglichen Fortbidlungen finden Sie rechts)
erneut erhalten.
Diese Förderung gilt für Fachanwalts-Lehrgänge und Präsenz-Seminare, die seit dem 01.09.2024 gestartet sind und läuft bist zum 31.08.2025. In diesem Zeitraum muss die geförderte Fortbildung gestartet sein.
Bitte beachten Sie, dass ein geförderter Lehrgang innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen werden muss.
Diese Fortbildungen sind förderungsfähig (Übersicht)
Wenn Sie:
Wir benötigen
Bitte beachten Sie, dass wir beide Formulare in ausgedruckter und original unterschriebener Form benötigen.
Senden Sie uns die Unterlagen zeitnah mit der Anmeldung (spätestens 7 Kalendertage danach) vor Beginn der Veranstaltung postalisch zu (ARBER-Seminare GmbH, Gottlieb-Daimler-Ring 7, 74906 Bad Rappenau).
Eine vorherige Übersendung per Fax oder E-Mail ist möglich, aber nicht ausreichend.
Falls Sie 55 Jahre oder älter sind –> hier auch die Kopie des Personalausweises nicht vergessen.
Fragebogen Zielgruppenabfrage ESF
Excel-Datei – bitte beachten Sie, dass diese Datei Makros enthält – diese bitte zur korrekten Darstellung aktivieren
Teilnahmefragebogen zur ESF-Förderung
(Download Formular des Fragebogens – PDF-Datei mit Formularfunktion) bitte beachten Sie, dass im Formular der Punkt „Basisangaben“ von ARBER-Seminare GmbH ausgefüllt wird.
Informationen für Teilnehmende zur Datenerhebung
Bitte lesen Sie sich die folgenden „Spielregeln“ aufmerksam durch:
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Tel: 07066 – 9008 – 0
e-mail: kontakt@arber-seminare.de
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