Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht
(A11 Frankfurt a.M. 23/24 - Hybrid)
(A11 Berlin 23/24 - Hybrid)
(A21 München 24 - Hybrid)
(A13 Hannover 24 - Hybrid)
In unseren Hybrid-Fachanwaltslehrgängen können Sie wählen, ob Sie in Präsenzform* oder ONLINE-Form teilnehmen möchten oder eine Mischung von beiden Formaten – genauere Informationen finden Sie auf unserer Hybrid-Seite hier.
Selbstverständlich können Sie unsere Lehrgänge auch als reine ONLINE-Version buchen (Klausuren müssen immer in Präsenzform geschrieben werden).
-> Klausurstätten finden Sie rechts in unserer HYBRID-Information
Sie haben auch die Möglichkeit, einen berufsbegleitenden LL.M.- Studiengang Arbeitsrecht anzuschließen - Infos unter www.arber-campus.de
Betriebsverfassungsrecht Teil I
Betriebsverfassungsrecht Teil II
Arbeitskampfrecht
Personalvertretungsrecht
1. Klausur (5 Stunden) über den Stoff der 1.+ 2. Lehrgangseinheit
Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Kündigungsschutzprozess
2. Klausur (5 Stunden) über den Stoff der 3.+ 4. Lehrgangseinheit
Das Arbeitsgerichtsverfahren - Berufung, Revision, Beschlussverfahren, Kostenrechtsprechung, Streitwert
Schutz besonderer Personengruppen, Berufsausbildungsverhältnis
Sozialversicherungsrecht, SGB III
3. Klausur (5 Stunden) über den Stoff der 5.+ 6. Lehrgangseinheit
Für Referendare: 1.390,00 Euro
Für Junganwälte | Assessoren: 1.890,00 Euro Zulassung bzw. Examen bei Anmeldung weniger als 4 Jahre zurückliegend (Kopie der Zulassung bzw. Examen bitte beifügen)
Für alle übrigen Rechtsanwälte/Juristen: 1.990,00 Euro
Alle Preise inkl. Skripten in digitaler Form Skripte in Papierform können für 250,00 Euro einfach dazu gebucht werden.
jeweils zzgl. 300,00 Euro einmalige Klausurgebühr
Unsere Lehrgänge sind USt.-befreit – d.h. es kommen keine weiteren Steuern hinzu.
Ratenzahlung à 3 Raten ohne Zusatzkosten möglich.
Wir gewähren 5% Frühbucher-Rabatt bei Anmeldung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn - es gilt der Eingang einer verbindlichen Anmeldung.
Unser ARBER-Plus: Das erste Online-Seminar (2,5 Nettozeitstunden) nach Ihrem zukünftigen ARBER Fachanwalts-Lehrgang ist für Sie kostenfrei - Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss einen Gutschein, den Sie ohne zusätzliche Kosten bei uns einlösen können.
Selbstverständlich können Sie diesen Gutschein auch anteilig an einem Präsenz-Seminar einlösen.
(A11 Frankfurt a.M. 23/24 - Hybrid)
(A11 Berlin 23/24 - Hybrid)
(A21 München 24 - Hybrid)
(A13 Hannover 24 - Hybrid)
Frau Brigitte Ludt
Tel.: 07066 - 90 08 25
Mail: b.ludt@arber-seminare.de
- Flexibilität in der Teilnahme: Sie müssen sich nicht im Vorfeld entscheiden ob Sie Ihren Fachanwaltslehrgang komplett in Präsenz- oder Online-Format absolvieren (wir bitten allerdings bei Buchung des Lehrgangs um eine grobe Planung)
- Sie können - je nach Situation - einen Teil in Präsenzform und einen Teil in Onlineform d.h. als Virtuelles Klassenzimmer absolvieren (Teilnahmeform kann bis 10 Tage vor der jeweiligen Lehrgangseinheit gewechselt werden - bei einer späteren Umbuchung behalten wir uns vor, eine Umbuchungsgebühr von 50 Euro in Rechnung zu stellen)
Klausurstätten-Angebot:
Unser Bestreben ist es, in diversen Städten Klausurtermine anzubieten. Für diesen Service berechnen wir lediglich eine Verwaltungsgebühr zum Selbstkostenpreis.
- 1. Klausur am 14.10.2023
- Frankfurt/M. -> im Lehrgangs-Preis inbegriffen
- Berlin
- Köln
- München
- Hamburg
- Heilbronn/Bad Rappenau
Berlin, Köln, München, Hamburg und Heilbronn/Bad Rappenau zzgl. jeweils 90.- Euro Verwaltungsgebühr
- 2. Klausur am 02.12.2023
- Frankfurt/M. -> im Lehrgangs-Preis inbegriffen
- Leipzig
- Hannover
- Heilbronn/Bad Rappenau
- München
Leipzig, Hannover, Heilbronn/Bad Rappenau und München zzgl. jeweils 90.- Euro Verwaltungsgebühr
- 3. Klausur am 24.02.2024
- Frankfurt/M. -> im Lehrgangs-Preis inbegriffen
- Hannover
- München
- Heilbronn/Bad Rappenau
- Leipzig
- Alternativ-Termin am 28.02.2024 in Köln
Hannover, München, Heilbronn/Bad Rappenau, Leipzig und Köln zzgl. jeweils 90.- Euro Verwaltungsgebühr
Bitte geben Sie bei der Buchung (in das Bemerkungsfeld) Ihren Klausur-Ort und ob Sie Online- u./o. Präsent an den Lehrgangseinheiten teilnehmen möchten.
Fortbildung
ca. 08:30 Uhr - 10:30 Uhr
15 Min. Kaffeepause
10:45 Uhr - 13:00 Uhr
1 Std. Mittagspause
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
15 Min. Kaffeepause
15:45 Uhr - ca. 18:00 Uhr
An Klausurtagen starten wir i.d.R. um 9:00 Uhr
Interessierte Juristen, Junanwälte/anwältinnen, Assessor/innen, Referendare/innen, die sich schwerpunktmäßig mit dem Fachbereich Arbeitsrecht befassen möchten oder sich schon befassen und besondere theoretische Kenntnisse im Fachgebiet Arbeitsrecht erwerben möchten.
Anmeldebegrenzung, Mindestanmeldezahl 15
Das erste Online-Seminar (2,5 Nettozeitstunden) nach Ihrem zukünftigen ARBER Fachanwalts-Lehrgang ist für Sie kostenfrei - Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss einen Gutschein, den Sie ohne zusätzliche Kosten bei uns einlösen können.
*Falls wir durch behördliche Auflagen an einer Durchführung in Präsenzform gehindert werden oder eine zu geringe Präsenz-Teilnahmezahl besteht, ist eine komplette Durchführung als Online-Format geplant.
Wir empfehlen unseren Teilnehmenden auf Storno-Möglichkeiten bei Hotelbuchungen/Zugbuchungen zu achten, da wir immer kurzfristige Änderungen und Anpassungen (z.B. durch Krankheit usw.) in unsere Überlegungen und Veranstaltungsplanungen einfließen lassen müssen. Aus diesem Grund bitten wir um Beachtung des E-Mail-Eingangs bzw. der aktuellen Informationen auf unserer Website.
Informationen zu diesem Fachanwaltslehrgang
theoretische Kenntnisse (§§ 4, 4a und 6 FAO) und praktische Kenntnisse (§§ 5 und 6 Abs. 3 FAO).
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Arbeitsrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Arbeitsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 10 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Arbeitsrecht
§ 5 lit. Abs. 1 c der Fachanwaltsordnung verlangt zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung Eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 100 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Bau- u. Architektenrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Bau-Architektenrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und umfasst 120 Stunden theoretischen Kenntnisse Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Bau- u. Architektenrecht
§ 5 lit. Abs. 1 l der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung Eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Erbrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Erbrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14f der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Erbrecht
§ 5 lit. Abs. 1 m der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Familienrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Familienrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 12 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Familienrecht
§ 5 lit. Abs. 1 e der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 120 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Handels- u. Gesellschaftsrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Handels- Gesellschaftsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und umfasst 120 Stunden theoretischen Kenntnisse Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Handels- u. Gesellschaftsrecht
§ 5 lit. Abs. 1 p der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Internationales Wirtschaftsrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Internationales Wirtschaftsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und umfasst 120 Stunden theoretischen Kenntnisse Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Internationales Wirtschaftsrecht
§ 5 Abs. 1 lit. u der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 50 Fälle.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Medizinrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Medizinrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14b der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Medizinrecht
§ 5 lit. Abs. 1 i der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 60 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Miet- u. Wohnungseigentumsrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Miet- u. Wohnungseigentumsrecht
§ 5 lit. Abs. 1 j der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 120 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Sozialrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Sozialrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 11 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Sozialrecht
§ 5 lit. Abs. 1 d der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 60 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Steuerrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Steuerrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 9 der Fachanwaltsordnung und umfasst 160 Stunden theoretischen Unterricht (120 Stunden Steuerrecht und 40 Stunden Buchführung und Bilanz), aufgeteilt auf 8 Lehrgangseinheiten à 3 Tage (7. LE umfasst 2 Tage), i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Steuerrecht
§ 5 lit. Abs. 1 b der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 50 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Strafrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Strafrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 13 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Strafrecht
§ 5 lit. Abs. 1 f der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 60 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Vergaberecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Vergaberecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14o der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Vergaberecht
§ 5 lit. Abs. 1 v der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 40 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Verkehrsrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Verkehrsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14d der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, i.d.R. Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Verkehrsrecht
§ 5 lit. Abs. 1 k der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 160 Fällen.
Theorie Fachanwalts-Lehrgang Verwaltungsrecht
Unser Fachanwalts-Lehrgang Verwaltungsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwalts-Lehrgänge entworfen auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 8 der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 theoretischen Unterricht, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, idR Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
Praxis Fachanwalts-Lehrgang Verwaltungsrecht
§ 5 lit. Abs. 1 a der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen.