Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in Arbeitseinkommen und Bankkonten - online
(RENO19o Online 25)
Anhand des Formulars erklärt und besser gemacht
- I. Allgemeines
- II. Verfahren (örtl. Zuständigkeit wenn Schuldner im Ausland wohnt, PKH-Beiordnung vergessen)
- III. Arbeitseinkommen (Beinflussungsmöglichkeiten insb. auch bei Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen)
- IV. Bankkonten
- V. Auskunftsverpflichtung des Schuldners gem. § 836 ZPO
Von den bei den Vollstreckungsgerichten vorkommenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen erfolgen mindestens 90 % in Arbeitseinkommen und Bankkonten. Hierbei sind die Gläubiger verpflichtet, das amtliche Formular zu benützen. Derzeit sind zwei Versionen des amtlichen Formulars zulässig. Ab 01.12.2023 kann nur noch das neue Formular benutzt werden.
In dem Seminar wird das Verfahren anhand des amtlichen Formulars besprochen und es wird aufgezeigt, wie der Vollstreckungserfolg durch gezielte Anträge verbessert werden kann.
Der pfändbare Betrag wird berechnet und es werden Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung (Lohnabrechnung, Kontoauszüge usw.) aufgezeigt.
Mitarbeiter/innen von Anwaltskanzleien oder anderen Unternehmen, die mit Zwangsvollstreckung insbesondere mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss befasst sind.
(RENO19o Online 25)
Frau Iris Mayerle
Tel.: 07066 - 90 08 35
Mail: i.mayerle@arber-seminare.de
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Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.
Informationen unter:
http://www.arber-seminare.de/download/download.html
Fortbildung
11.05.2023: 13:00 bis 15:30 Uhr (2,5 Nettozeitstunden)
18.10.2023: 09:30 bis 12:00 Uhr (2,5 Nettozeitstunden)
Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter/innen-Seminare nicht nach § 15 FAO geeignet sind.
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