Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Stand: Mai 2023

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der ARBER-Seminare GmbH (im Folgenden „Veranstalter“) abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben.

 

 

 

§ 1 Reservierung / Anmeldung

 

Interessenten* unserer Veranstaltungen können sich über unsere Homepage im persönlichen Login-Bereich, per E-Mail, per Fax, oder auf dem Postweg zu einem Fachlehrgang oder einer anderen Fortbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Lehrgänge bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen; danach erlischt die Anmeldung automatisch. Mit der verbindlichen Anmeldung kommt ein Seminarvertrag über den gesamten Fachlehrgang bzw. Seminar zustande. Vertragspartner des Veranstalters ist der angemeldete Teilnehmer. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe – spätestens bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – kann die Teilnahmeberechtigung kostenfrei auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden.

 

 

 

§ 2 Lehrgangs- bzw. Seminargebühren
  1. Die Gebühren werden 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden die Gebühren sofort, spätestens am 1. Tag des Fachlehrgangs bzw. Seminars fällig. Bei Umbuchung einzelner Lehrgangsteile bzw. des gesamten Lehrganges bleiben die gesamten Gebühren zum genannten Zeitpunkt fällig. Gebühren sind an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu überweisen.
  2. Bei verbindlichen Anmeldungen bis drei Monate vor Lehrgangsbeginn bzw. Seminarbeginn gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 5% auf die Seminargebühr.
  3. Ratenzahlung für Fachlehrgänge ist nach entsprechender Vereinbarung in drei monatlichen Raten ohne Mehrkosten möglich. Ratenzahlungen sind zu den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsterminen fällig, auch wenn einzelne Lehrgangsteile bzw. der gesamte Lehrgang umgebucht werden. Bei Zahlungsverzug ist der Rest- bzw. Gesamtbetrag ohne Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung sofort fällig. Einen weiteren Ersatz von Aufwendungen behalten wir uns vor.
  4. Für Assessoren und Junganwälte mit Examen bzw. Zulassung von weniger als 4 Jahren zum Zeitpunkt der Anmeldung und Referendaren/innen bieten wir für unsere Fachanwaltslehrgänge ermäßigte Seminargebühren an. Für die Gebührenermäßigung sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
  5. Bei Abbruch eines Lehrgangs durch einen Teilnehmer bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 4 ist die gesamte Gebühr fällig, sofern nicht die Voraussetzungen des § 5 Ziff. 2 vorliegen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der (Teil-)Gebühr für nicht wahrgenommene Lehrgangstermine besteht nicht. Das Gleiche gilt bei Nichterscheinen ohne Absage.
  6. Für Lehrgangseinheiten oder einzelne Tage von Lehrgangseinheiten, die wiederholt besucht werden, fällt erneut eine Gebühr an. Entsprechendes gilt für die Wiederholung einer Fachanwaltsklausur.
  7. Unsere Fachanwaltslehrgänge sind gem. § 4 Ziff. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit.

 

 

 

§ 3 Preisänderungen

 

Soweit Änderungen des Gesetzgebers oder von Behörden sich maßgeblich auf die Preisgestaltung der Lehrgänge/Seminare auswirken, ist der Veranstalter berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. In diesem Fall hat der Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen nach Mitteilung der Preisänderung und muss schriftlich erfolgen.

 

 

 

§ 4 Ausschlussrecht

 

Sofern die Zahlung gem. § 2 nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleistet wird, behalten wir uns das Recht vor, den Vertragspartner bis zur vollständigen Zahlung von der Veranstaltung auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt. Bis zur vollständigen Zahlung der Lehrgangs- bzw. Seminargebühren hat der Veranstalter ein Zurückbehaltungsrecht an den Teilnehmerzertifikaten und den Klausuren. Weitere Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

 

 

 

§ 5 Umbuchung / Nichterscheinen ohne Absage
  1. Jede Umbuchung eines Termins hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
  2. Fachanwaltslehrgänge
    a) Umbuchungen einzelner Lehrgangstage oder Lehrgangseinheiten auf die Termine eines anderen Lehrgangs desselben Fachbereichs sind kostenfrei bis 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich unter der Voraussetzung, dass der neu gewählte Lehrgang durchgeführt wird. Eine evtl. vereinbarte Ratenzahlung bleibt von der Umbuchung unberührt. Die Raten sind gem. § 2 Ziff. 3 zu den auf der Rech-nung angegebenen Terminen zur Zahlung fällig. Der Veranstalter behält sich vor, Umbuchungen in einen ausgebuchten Lehrgang abzulehnen. Bei verspäteter Umbuchung oder Nichterscheinen ohne Absage be-rechnen wir bei einem Fachanwaltslehrgang 50,00 Euro pro Veranstaltungstag bzw. Klausurtermin.

    b) Umbuchungen einzelner Lehrgangstage oder Lehrgangseinheiten sind bis maximal drei Umbuchungen pro Lehrgang kostenfrei. Danach fällt eine Verwaltungsgebühr von 60,00 Euro pro weiterer Umbuchung an.

    c) Versäumte Lehrgangseinheiten oder Lehrgangstage können innerhalb von 12 Monaten nachgeholt werden. Die Nachholung zu einem späteren Zeitpunkt wird wie eine Neubuchung behandelt und ist gebührenpflichtig. Es besteht kein Anspruch darauf, dass spätere Lehrgänge durchgeführt werden. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht.

    d) Bzgl. weiterer Regelungen unserer Hybrid-Veranstaltungen wird auf § 12 Nr. 2 verwiesen.
     
  3. Fortbildungsveranstaltungen
    a. Umbuchungen eines Fortbildungsseminars sind kostenfrei bis 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich unter der Voraussetzung, dass das neu gewählte Fortbildungsseminar durchgeführt wird. Die Gebühr bleibt zur Zahlung zum auf der Rechnung genannten Zeitpunkt weiterhin fällig. Bei verspäteter Umbuchung berechnen wir bei einem Präsenz-Fortbildungsseminar 75,00 Euro zzgl. ges. USt. pro Veranstaltungstag bzw. bei einem Online-Fortbildungsseminar 20,00 Euro zzgl. ges. USt. pro Veranstaltungstag.

    b. Bei nicht erfolgter Absage einer Fortbildungsveranstaltung durch den Teilnehmer entfällt nicht die Pflicht zur Zahlung. Ein Anspruch auf Umbuchung entsteht in diesem Falle nicht.

    c. Bzgl. weiterer Regelungen unserer Hybrid-Veranstaltungen wird auf § 12 Nr. 3 verwiesen.

 

 

 

§ 6 Stornierung; Rücktritt des Vertragspartners; Schriftform
  1. Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
  2. Eine kostenlose Stornierung der Anmeldung seitens des Angemeldeten ist nur bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Ausgenommen sind die Seminare im Ausland, nachdem seitens des Veranstalters die Durchführung mitgeteilt wurde; in diesem Fall gilt § 6 Ziff. 3 und 4.
  3. Bei Stornierung einer Anmeldung im Zeitraum von 2 – 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Seminargebühren berechnet (bei Auslandsseminaren: bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn).
  4. Bei Stornierung einer Anmeldung weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden die gesamten Seminargebühren fällig (bei Auslandsseminaren: im Zeitraum weniger als 4 Wochen vor Seminarbeginn).
  5. Sonstige Rücktritts- und Widerrufsrechte bzw. die Kündigung des Seminarvertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind für den angemeldeten Teilnehmer ausgeschlossen.

 

 

 

§ 7 Voraussetzung für die Durchführung der Veranstaltungen / Durchführungsgarantie / Rücktrittsvorbehalt
  1. Unsere Veranstaltungen finden sicher statt bei einer Anmeldezahl von mindestens 15 Teilnehmern (Durchführungsgarantie). Bei geringerer oder geringer werdender Teilnehmerzahl behalten wir uns bis zu 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vor, den Lehrgang / das Seminar abzusagen oder zu verschieben. Im Falle
    einer Absage werden bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet.
  2. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  3. Bei kurzfristigen Absagen von Referenten oder höherer Gewalt behalten wir uns vor, die Veranstaltung mit Ersatzreferenten oder an einem anderen Ort oder zu einem anderen Termin durchzuführen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

 

 

§ 8 Seminarablauf / Änderungen im Lehrprogramm

 

Wir behalten uns die Änderung der zeitlichen und inhaltlichen Abfolge der Lehrgangseinheiten sowie eine Anpassung der Lehrgangsinhalte vor. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht.

 

 

 

§ 9 Änderung der mitgeteilten Tagungsstätte

 

Eine kurzfristige Änderung der mitgeteilten Tagungsstätte ist möglich. Aus der Änderung der Tagungsstätte können keine Ansprüche hergeleitet werden.

 

 

 

§ 10 Kündigung durch den Veranstalter

 

Der Veranstalter ist berechtigt, den Seminarvertrag bei wesentlichen gesetzlichen bzw. behördlichen Änderungen der Rahmenbedingungen sowie aus wichtigem vom Teilnehmer zu vertretendem Grund zu kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich.

 

 

 

§ 11 Klausuren / Haftungsausschluss
  1. Geschriebene Klausuren werden bei dem Veranstalter eingescannt und danach an den Korrektor weitergeleitet.
  2. Geht eine unkorrigierte Klausur ohne Verschulden des Veranstalters verloren, besteht ein Anspruch auf kostenfreie Teilnahme an einer Ersatzklausur. Als nicht verschuldet gilt auch der durch Dritte verursachte Verlust auf Transportwegen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  3. Bei Verlust einer korrigierten Klausur durch den Veranstalter erhalten Sie kostenfrei eine Kopie der in unserer EDV-Anlage einge­scannten unkorrigierten Klausur einschließlich ihrer Bewertung.
  4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Beschädigungen der Klausur, die ohne Verschulden des Veranstalters oder durch Dritte verursacht werden.
  5. Wurde eine Klausur nicht bestanden, kann die Klausur bei einem der nächsten Lehrgänge unter Zahlung einer Wiederholungsgebühr nachgeholt werden. Ein Anspruch auf eine kostenfreie Zweitkorrektur besteht nicht. Ebenso wenig besteht ein Anspruch auf kostenlose Überlassung der aktuellen Seminarunterlagen.
  6. Sollten aufgrund von Sondersituationen oder Werbeaktionen keine Klausurgebühren erhoben werden, müssen die Klausuren in dem gebuchten Lehrgang geschrieben werden. Sollte dies dem Teilnehmer nicht möglich sein, wird nachträglich eine entsprechende Klausurgebühr pro Klausur erhoben.

 

 

 

§ 12 Hybrid-Fachanwalts-Lehrgänge
  1. Die Hybrid-Veranstaltungen sind Fortbildungsveranstaltungen, so dass die allgemeinen Regelungen entsprechend gelten, es sei denn, in diesem Paragraphen ist etwas anderes geregelt
  2. Fachanwalts-Lehrgänge
    a) Bei einem Hybrid-Fachanwaltslehrgang kann der Teilnehmer an dem Lehrgang vor Ort in Präsenzform oder online, im sog. virtuellen Klassenzimmer, teilnehmen. Die Entscheidung, in welcher Form an dem Lehrgang teilgenommen wird, ist mit der Anmeldung dem Veranstalter bekanntzugeben. Wird keine Teilnahmeform mitgeteilt, geht der Veranstalter davon aus, dass diese in Onlineform erfolgt. Die Wahl der Teilnahmeform kann bis 10 Tage vor der jeweiligen Lehrgangseinheit schriftlich (gerne im Kunden Login oder auch per Email) geändert werden. Bei einer späteren Umbuchung der Teilnahmeform berechnen wir eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro pro Umbuchung,

    b) Bei zu geringer Teilnehmerzahl in Präsenzform (weniger als 5 Teilnehmer) behalten wir uns vor, auch kurzfristig die Veranstaltung ausschließlich online im sog. virtuellen Klassenzimmer durchzuführen. Aus dieser Änderung können keine Ansprüche hergeleitet werden.

    c) Die erforderlichen Klausuren sind gem. § 4a FAO in Präsenzform zu schreiben. Eine Umbuchung in eine andere angebotene Stadt bis spätestens 3 Wochen vor dem Klausurtermin ist gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 90,00 Euro möglich. Ein Anspruch, die Klausuren in einer anderen nicht angebotenen Stadt und zu einem anderen nicht angebotenen Zeitpunkt zu schreiben, besteht nicht.

    Sollten bei Ihnen Einschränkungen bzgl. des Klausurenschreibens gegeben sein (z.B. Schreibverlängerung etc.), ist dies möglichst zu Beginn des Fachanwaltslehrgangs, aber spätestens bis 14 Tage vor der jeweiligen Klausur schriftlich mitzuteilen, um eine entsprechende (ggf. kostenpflichtige) Lösung zu finden.
  3. Fortbildungsveranstaltungen
    a)  Bei einer Hybrid-Fortbildungsveranstaltung kann der Teilnehmer an der Fortbildungsveranstaltung vor Ort in Präsenzform oder online, im sog. virtuellen Klassenzimmer, teilnehmen. Die Entscheidung, in welcher Form an der Fortbildungsveranstaltung teilgenommen wird, ist mit der Anmeldung dem Veranstalter bekanntzugeben. Wird keine Teilnahmeform mitgeteilt, geht der Veranstalter davon aus, dass diese in Onlineform erfolgt. Die Wahl der Teilnahmeform kann bis 10 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung schriftlich (gerne im Kunden Login oder auch per Email) geändert werden. Bei einer späteren Umbuchung der Teilnahmeform berechnen wir eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro zzgl. ges. USt. pro Veranstaltungstag.
    b) Bei zu geringer Teilnehmerzahl in Präsenzform (weniger als 5 Teilnehmende) behalten wir uns vor, auch kurzfristig die Veranstaltung ausschließlich online im sog. virtuellen Klassenzimmer durchzuführen. Aus dieser Änderung können keine Ansprüche hergeleitet werden.

 

 

 

§ 13 Online-Seminare
  1. Die Online-Seminare sind Fortbildungsveranstaltungen, so dass die Regelungen für die Fortbildungsveranstaltungen entsprechend gelten, es sei denn, in diesem Paragraphen ist etwas anderes geregelt.
  2. Der Teilnehmer ist für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Es können zusätzliche Kosten für die Verbindung ins Internet entstehen. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung. Ein Rückerstattungsanspruch bei nicht funktionierender Technik ist ausgeschlossen.
  3. Der Teilnehmer muss während der Veranstaltung per Audioverbindung und möglichst auch visuell verbunden sein. Ist die Audioverbindung nicht hergestellt, ohne dass der Veranstalter dies zu vertreten hat, wird kein Zertifikat ausgestellt. Ein Rückzahlungsanspruch besteht ebenfalls nicht.
  4. Die Zugangslinks zu den Online-Seminaren dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Der Zugang ist personalisiert, so dass ein Rückschluss auf den Verletzer dieser Regel möglich ist. Sollte der Veranstalter Kenntnis erlangen, dass ein Online-Seminar mehrfach unter dem gleichen Link besucht wird oder dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht ihm ein Schadensersatz zu.
  5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten anderer Teilnehmer, von denen er möglicherweise im Zusammenhang mit dem Online-Seminar Kenntnis erlangt, weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen noch Dritten zugänglich zu machen. Im Fall eines Missbrauchs behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte vor.
  6. Die Inhalte der Online-Seminare sind urheberrechtlich geschützt. Es ist untersagt, während des Online-Seminars Screenshots oder Video-Captures anzufertigen. Im Übrigen gilt § 16.
  7. Die Online-Seminare werden aufgezeichnet, um in Zweifelsfällen die durchgängige Teilnahme nachzuweisen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Bild- und Tonaufzeichnungen Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, wobei jedoch Anwesenheitslisten, Chatinhalte und sonstige personenbezogene Daten der Teilnehmer nicht weitergegeben werden.
  8. Die Online-Seminare sind bis zu 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornierbar. Sobald der Zugangslink versandt wurde, ist eine kostenfreie Umbuchung bzw. Stornierung nicht mehr möglich.

 

 

 

§ 14 Selbststudium-Seminare
  1. Die Selbststudium-Seminare sind Fortbildungsveranstaltungen, so dass die Regelungen für die Fortbildungsveranstaltungen entsprechend gelten, es sei denn, in diesem Paragraphen ist etwas anderes geregelt.
  2. Die Selbststudium-Seminare bestehen aus einem abrufbaren Video sowie der gezeigten Präsentation und einer Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Tests.
  3. Der Teilnehmer ist für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen zum Abruf des Videos selbst verantwortlich. Es können zusätzliche Kosten für die Verbindung ins Internet entstehen. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung. Ein Rückerstattungsanspruch bei nicht funktionierender Technik ist ausgeschlossen.
  4. Nach erfolgter verbindlicher Anmeldung und Zahlung steht der Zugangslink zum Video 12 Wochen zur Verfügung und kann während dieser Zeit beliebig oft abgerufen werden.  
  5. Die Zugangslinks zu den Selbststudium-Seminaren dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Der Zugang ist personalisiert, so dass ein Rückschluss auf den Verletzer dieser Regel möglich ist. Sollte der Veranstalter Kenntnis erlangen, dass ein Selbststudium-Seminar von mehreren Personen unter dem gleichen Link besucht wird oder dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht ihm ein Schadensersatz zu.
  6. Die Inhalte der Selbststudium-Seminare sind urheberrechtlich geschützt. Es ist untersagt, während des Selbststudium-Seminars Screenshots oder Video-Captures anzufertigen. Im Übrigen gilt § 16.
  7. Die Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Tests kann bei Nichtbestehen maximal zweimal wiederholt werden.
  8. Die Selbststudium-Seminare sind nach Erhalt des Zugangslinks nicht mehr umbuchbar bzw. stornierbar.

 

 

 

§ 15 ESF-Förderung
  1. Für Seminare, die durch den ESF-Fond gefördert werden, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
  2. Die Förderungsmittel aus dem ESF-Fond sind begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss aus dem ESF-Fond besteht somit nicht.
  3. Der Veranstalter haftet nicht für unvollständige oder falsche Angaben in den für die Erlangung der ESF-Förderung seitens der Teilnehmer vorzulegenden Unterlagen. Hierdurch entstehende Nachteile, wie z.B.
    eine Nachforderung in Höhe des Zuschusses, hat der Teilnehmer zu vertreten. Dem Veranstalter steht in diesen Fällen ein Recht zur Nachberechnung zu. Das Recht zur Nachberechnung besteht auch im Falle der Ablehnung der Förderung durch die ESF aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
  4. Die für die Erlangung des Zuschusses notwendigen Fragebögen sowie eine Ausweiskopie für den erhöhten Zuschuss von 50 % sind dem Veranstalter mit der Anmeldung unterschrieben im Original vorzulegen. Eine Übermittlung per Fax oder E-Mailanhang ist vorab möglich, ersetzt jedoch nicht die Vorlagepflicht bzgl. der ausgedruckten Originalunterlagen. Bei nicht rechtzeitiger Übermittlung der notwendigen Unterlagen wird
    eine Rechnung ohne Abzug der ESF-Förderung erstellt und übermittelt. Die Seminaranmeldung bleibt verbindlich. Eine nachträgliche Gewährung des Zuschusses ist im Falle der verspäteten Übermittlung der notwendigen Unterlagen nicht möglich. Bis zur Vorlage der erforderlichen Fragebögen und ggf. Ausweiskopie
    im Original hat der Veranstalter ein Zurückbehaltungsrecht an den Teilnehmerzertifikaten und den Klausuren.
  5. Der Zuschuss wird von der ggf. rabattierten (z.B. Junganwalt, Frühbucher) Seminargebühr in Abzug gebracht. Klausurgebühren, Druckkosten und ggf. anfallende Umsatzsteuern sind nicht zuschussfähig. Bei Inanspruchnahme der Förderung ist eine Verrechnung von Gutscheinen ausgeschlossen.
  6. Der Fachanwaltslehrgang muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden. Sollte der Fachanwaltslehrgang nicht innerhalb dieser Zeit absolviert werden, steht dem Veranstalter ein Recht zur Nachberechnung zu.
  7. Im Falle der Stornierung einer verbindlichen Anmeldung verfällt der Anspruch auf eine bereits bewilligte Förderung. Lehrgangseinheiten von geförderten Fachanwaltslehrgängen können in der Regel nicht vor- bzw. nachgeholt werden.

 

 

 

§ 16 Arbeitsunterlagen / Urheberrecht
  1. Die Arbeitsunterlagen des Veranstalters werden in den Präsenz-Fortbildungsveranstaltungen verteilt und in den Online-Fortbildungsveranstaltungen digital zur Verfügung gestellt. In den Fachanwaltslehrgängen werden die Arbeitsunterlagen vor Beginn der Veranstaltung digital zur Verfügung gestellt bzw. soweit geordert zusätzlich in der Veranstaltung verteilt. Bei Nichtteilnahme sind Vorab- und Nachsendungen gegen eine Kostenpauschale in Höhe von 20,00 Euro möglich.
  2. Die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters und der jeweiligen Referenten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
    Soweit Inhalte in digitaler Form (z.B. Skriptunterlagen im PDF-Format, Video- und Audioaufzeichnungen) zur Verfügung gestellt werden (z.B. durch E-Mail-Versand, Streaming oder Download) erhalten die Teilnehmer kein Eigentum hieran. Sie erhalten das einfache, nicht übertragbare Recht, die digitalen Inhalte zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen. Die digitalen Inhalte dürfen für den persönlichen Gebrauch einmalig heruntergeladen und ausgedruckt sowie ausschließlich auf eigene Endgeräte kopiert werden. Es ist nicht gestattet, die digitalen Inhalte für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, auszudrucken, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen sowie die Inhalte in irgendeiner Weise inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen. Auch die Weitergabe der Online-Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.
  3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Inhalte der Seminarvorträge oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters vorliegt.

 

 

 

§ 17 Datenschutz

 

Bzgl. des Datenschutzes wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung des Veranstalters verwiesen.

 

 

 

§ 18 Teilnahmezertifikate
  1. Nach kompletter, erfolgreicher Absolvierung eines Lehrgangs bzw. Seminars erhalten Sie ein Zertifikat, welches als Nachweis für die zuständige Rechtsanwaltskammer dient.
  2. In der Regel sind unsere Seminare für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die entsprechenden Seminare sind speziell gekennzeichnet. Eine Entscheidung bleibt jedoch den jeweiligen Rechtsanwaltskammern vorbehalten.

 

 

 

§ 19 Erfüllungsort / Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

 

 

 

 

 

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich aber selbstverständlich immer auf Personen jeden Geschlechts.

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