Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X
§ 1684 BGB
Zum befristeten Ausschluss des Umgangs eines (möglicherweise schuldunfähigen) Vaters mit seinen drei Kindern, nachdem der Vater das älteste, damals neunjährige Kind erheblich sexuell missbraucht hat.
Es ist fachrechtlich durch § 68 V FamFG nicht ausgeschlossen, dass das Beschwerdegericht bei einem Umgangsausschluss gemäß § 159 II S. 1 Nr. 1 FamFG aus schwerwiegenden Gründen von einer Anhörung der betroffenen Kinder absieht.
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Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X sowie Dozent an der Berufsakademie Emsland
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