Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X sowie Dozent an der Berufsakademie Emsland

Abstammungsrecht - Herausgabe kryokonservierten Keimmaterials

Die überlebende Ehefrau kann verlangen, dass eine Klinik ihr das kryokonservierte Keimmaterial ihres bereits verstorbenen Ehemanns zur Verfügung stellt, um damit eine In-Vitro-Fertilisation in Spanien durchführen zu lassen, selbst wenn der mit dem Ehemann zu dessen Lebzeiten mit der Klinik geschlossene Vertrag vorsah, dass das Keimmaterial nach seinem Tod zu vernichten sei.
 

 

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16.04.2025

Informationen

LG Frankfurt/M.
Urteil/Beschluss vom 04.02.2025
Aktenzeichen: 2-04 O 29/25

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X sowie Dozent an der Berufsakademie Emsland

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