Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X sowie Dozent an der Berufsakademie Emsland
Die überlebende Ehefrau kann verlangen, dass eine Klinik ihr das kryokonservierte Keimmaterial ihres bereits verstorbenen Ehemanns zur Verfügung stellt, um damit eine In-Vitro-Fertilisation in Spanien durchführen zu lassen, selbst wenn der mit dem Ehemann zu dessen Lebzeiten mit der Klinik geschlossene Vertrag vorsah, dass das Keimmaterial nach seinem Tod zu vernichten sei.
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