Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Unterhaltsrecht - Vorgeschlagene Neuerungen im Eckpunktepapier Reform des Kindesunterhalts

Das Eckpunktepapier schlägt klare gesetzliche Vorgaben dafür vor, wie die Unterhaltslasten im asymmetrischen Wechselmodell zu verteilen sind. Wenn ein Elternteil mehr verdient als der andere, dann soll er auch künftig mehr Unterhaltslasten zu tragen haben. Künftig soll aber nicht mehr nur die Betreuungslast des hauptbetreuenden Elternteils Berücksichtigung finden; ins Gewicht fallen soll auch, dass der mitbetreuende Elternteil sich substantiell in die Betreuung einbringt. Dabei kommt ein pauschalierender Ansatz zum Tragen. Berechnet werden soll der Betreuungsanteil anhand eines nachprüfbaren, objektiven Kriteriums: der Anzahl der Übernachtungen des Kinds beim jeweiligen Elternteil pro Jahr.

 

Für die anderen Betreuungskonstellationen (Residenz- und Wechselmodell) soll sich an der Verteilung der Unterhaltslasten nichts ändern. Für das symmetrische Wechselmodell wird allerdings eine neue Vertretungsregel vorgeschlagen: Jeder Elternteil soll das Kind im Verfahren vertreten können. Das bisher erforderliche vorgeschaltete Sorgerechtsverfahren würde dann nicht mehr erforderlich sein. Angleichung des Betreuungsunterhalt verheirateter und nicht verheirateter Eltern Für Eltern, die vor der Trennung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammengelebt haben, sollen beim Betreuungsunterhalt die gleichen Regeln gelten wie für vormals verheiratete Paare. Dies wirkt sich vor allem dann aus, wenn der betreuende Elternteil schon vor der Geburt der Kinder über ein deutlich geringeres Einkommen verfügte.

 

Auch betreuende Elternteile, die mit dem anderen Elternteil zusammengelebt haben, sollen beim Betreuungsunterhalt bessergestellt werden: Für den Mindestunterhalt des nichtverheirateten Elternteils soll ein höherer Referenzpunkt gesetzt werden.

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05.10.2023

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