Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

Verfahrensrecht - Sorgerechtsentzug bei Gewaltvorwurf

§ 38 IV FamFG

 

Es bestehen erhebliche Zweifel, ob § 38 IV Nr. 2 FamFG das Absehen von einer Begründung bei Einverständnis mit einem Sorgeentzug nach § 1666 BGB gestattet.

Bei einer Entscheidung nach §§ 1666, 1666a BGB gilt der Ausschluss des Absehens von einer mündlichen Erörterung durch das Beschwerdegericht gemäß § 68 V FamFG nach einhelliger fachrechtlicher Auffassung nicht.

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04.05.2023

Informationen

BVerfG
Urteil/Beschluss vom 15.02.2023
Aktenzeichen: 1 BvR 1773/22

Fachlich verantwortlich

Dr. Rainer Kemper Lehrbeauftragter Uni Münster u. Paris X

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