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Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

Posttraumatische Belastungsstörung eines Leichenumbetters kann als Wie-Berufskrankheit anerkannt werden

Übertragbarkeit der Rechtsprechung zu Rettungssanitätern auf Leichenumbetter

 

Bundessozialgericht, Urteil vom 24.03.2026 - B 2 U 19/23 R –

 

Fest steht, dass die PTBS eine Krankheit ist, die bislang nicht als Listen BK bezeichnet ist. Welchen besonderen Einwirkungen die Personengruppen, denen der Kläger während seiner Versicherten-biographie angehörte, durch ihre versicherten Tätigkeiten abstrakt generell ausgesetzt sind, hat das Landessozialgericht allerdings nicht ausreichend festgestellt. Für die Personengruppe der Rettungssanitäter hat der Senat bereits entschieden, dass sie gegenüber der übrigen Bevölkerung einem erheblich höheren Risiko der Belastung mit traumatisierenden Ereignissen und Situationen ausgesetzt sind und diese Einwirkungen abstrakt-generell Ursache einer PTBS sind (Urteil vom 22. Juni 2023 - B 2 U 11/20 R). Ob dies auch für die Personengruppen anzunehmen ist, denen Feuerwehrleute und Leichenumbetter angehören, wird nach den aktuellen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft erneut festzustellen sein. Dabei wird das Landessozialgericht zu beachten haben, dass sich die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse jedenfalls für eine PTBS auch aus dem DSM (Diagnosemanual für psychische Störungen) ergeben. Ob sich die ermittelten Einwirkungen danach als “wiederholte oder extreme Konfrontation mit aversiven Details von traumatischen Ereignissen" einordnen lassen, ist unter Hinzuziehung sachverständiger Hilfe zu bestimmen. Eine Prüfung, Würdigung oder Auseinandersetzung des Verordnungsgebers hatte bis zur mündlichen Verhandlung im Zugunstenverfahren vor dem Landessozialgericht noch nicht stattgefunden und steht deshalb der Anerkennung einer Wie-Berufskrankheit nicht entgegen.

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12.05.2026

Informationen

Bundessozialgericht
Urteil/Beschluss vom 24.03.2026
Aktenzeichen: B 2 U 19/23 R

Fachlich verantwortlich

Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

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