1. Die Verkürzung der Auslegungsdauer von einem Monat in § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG auf eine Woche in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LNGG steht mit Völker- und Unionsrecht in Einklang.
2. Gastransportschiffe (SLNGC), die Gas von einem 30 km entfernt auf Reede liegenden Gasspeicherschiff (FSU) aufnehmen und zu einem festliegenden Regasifizierungsschiff (FSRU) bringen, gehören immissionsschutzrechtlich weder zum Anlagenkern der Regasifizierungsanlage noch sind sie deren Nebeneinrichtungen.
3. Die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers ist regelmäßig keine Voraussetzung für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
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Dr. Mirjam Lang FAin f. VerwR
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