Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen
Als niedersächsisches Unternehmen können Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten. Die NBank unterstützt Sie bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln.
Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
Die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen können fortlaufend von den Unternehmen beantragt werden und dürfen noch nicht begonnen haben. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
Die Antragstellung zur Förderung muss schriftlich und elektronisch über das Kundenportal mindestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. Etwaige Anmeldefristen sollten hierbei Ihrerseits berücksichtigt werden, da eine verbindliche Anmeldung zur Weiterbildungsteilnahme erst nach Erhalt der Bewilligung seitens der NBank erfolgen darf.
Beratung:
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Montag bis Freitag
von 8.00 bis 17.00 Uhr
Tel.: 0511 30031-333
Fax: 0511 30031-11333
E-Mail: beratung@nbank.de
www.nbank.de
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