Niedersachsen

Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen

 

Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen

Als niedersächsisches Unternehmen können Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten. Die NBank unterstützt Sie bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln.

 

  • Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen
  • Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 Euro, maximal 25 € pro Teilnmahmestunde
  • Maximale Laufzeit bis 30.6.2022

 

Wer wird gefördert?
  • Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigte
 
Was wird gefördert?

Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)

 

Antragstellung:

Die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen können fortlaufend von den Unternehmen beantragt werden und dürfen noch nicht begonnen haben. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.

 

Die Antragstellung zur Förderung muss schriftlich und elektronisch über das Kundenportal mindestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. Etwaige Anmeldefristen sollten hierbei Ihrerseits berücksichtigt werden, da eine verbindliche Anmeldung zur Weiterbildungsteilnahme erst nach Erhalt der Bewilligung seitens der NBank erfolgen darf.

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